Schulbescheinigung und Steuer-ID für den Steuerberater?

4 Antworten

Ja - das Finanzamt benötigt die Unterlagen wegen der "Günstigerprüfung" aufgrund des Kinderfreibetrages.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das volljährige Kind muss den Eltern ohnehin die Schulbescheinigung vorlegen und zwar halbjährlich! Genauso wie das Zeugnis...

Und die Steuer ID wird benötigt für die Anlage Kind in der Steuererklärung.

Also für beide Sachen ein klares JA.

ja, beides ist nötig. Dein "Erzeuger" kann die Unterhaltszahlungen bei seiner Steuer angeben. Aber dazu braucht er Nachweise.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Ja, braucht er. Er zählt schließlich Unterhalt und ihm steht daher der halbe Kinderfreibetrag zu. Dazu ist Anlage Kind mit Steuer ID auszufüllen und der weitere Schulbesuch ist vorzulegen.

Ebenso darf er seine Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern regelmäßig prüfen (weiterer Schulbesuch).

Sollte ja auch kein Problem sein, ihm das zu übergeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung