Muss man Unterhalt für 18-jährige Kinder zahlen, die noch im gemeinsamen Haushalt beider (nicht-getrennter) Eltern wohnen und zur Schule gehen?

8 Antworten

Deine Kinder haben Anspruch gekleidet und mit Kost und Logis versorgt zu werden. Erziehende Eltern leisten den Unterhalt als Naturalunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle ist für Kinder bei getrennt lebenden Eltern, wo einer den Naturalunterhalt leistet, der andere Elternteil dafür aber einen Ausgleich in Geldform leisten muss.

Die Kinder haben auch Anspruch auf Taschengeld. Für die Höhe gibt es Ansatzpunkte in Form von Tabellen, aber dabei muss man immer Berücksichtigen, was die Kinder vom Taschengeld bezahlen müssen und was sie von den Eltern bekommen (z.B. Kleidung, Schulverpflegung etc.)

Und die Kinder sind zur angemessenen Mitarbeit im Haushalt verpflichtet. das steht in §1619 BGB, allerdings ist Dauer und Intensität nicht geregelt.

„Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“

Darüber kann man sprechen und auch vereinbaren Kleidung dem Taschengeld zuzurechnen, was das Gefühl der Selbstbestimmung fördert. Aber das Einfordern von Verpflichtungen (nicht gegen zusätzliches Geld) gehört auch zu dem Regelungen, die abgesprochen werden müssen. Gerade Söhne lassen sich gerne im Hotel Mama verwöhnen, tun (fast) nichts im Haushalt aber fordern viel.

Dein Sohn hat die Diskussion eröffnet. Das solltest du zum Anlass nehmen, den Umgang miteinander unter dem Gesichtspunkt der Volljährigkeit neu auszuhandeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder
Papi2000 
Fragesteller
 27.12.2023, 11:12

Vielen Dank für die Erläuterungen - das hat mir sehr weitergeholfen!

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Von Experte SkR1997 bestätigt

OK, dein Sohn denkt also, dass ihr ihnen Barunterhalt schuldet, welches sie dann so quasi als Taschengeld verjubeln können?

Tja,- da irrt er leider!

Aber du solltest ihm den folgenden Paragrafen an die Hand geben zum besseren Verständnis:

1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

Und das bedeutet: eure Kinder bekommen Zuhause Kost und Logis mit allem was sie zum Leben benötigen! Es bedeutet NICHT, dass ihr Summe X geben müsst und die "lieben Kleinen" können es nach Gutdünken verprassen.

Das könntet ihr natürlich machen, ABER dann käme auch § 1602 mit der Bedürftigkeit ins Spiel:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

Aber er hat dann ja Geld um seinen Bedarf KOMPLETT alleine zu decken.

Setz dich mal mit Junior an einen Tisch und dann rechnest du ihm vor was genau sein Anteil ausmacht an Miete, Strom, Heizkosten, Lebensmittel, Versicherungen, Fahrkarte für die Öffis, Kleidung, Hygieneartikel, Nebenkosten usw.

Dazu gebt ihr noch ein großzügiges Taschengeld in Höhe von 170 EUR. Mal abgesehen davon, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld gibt, wie hoch wäre also unterm Strich der Bedarf des Kindes?

Und was müsstest ihr ihm (in der Theorie) anhand eures bereinigten Netto zahlen?

Nehmen wir mal an, ihr habt als Ehepaar ein bereinigtes Netto in Höhe von 3500 EUR.

Das würde bedeuten, dass ihr dem Kind 827 EUR inkl. Kindergeld geben müsstet.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

ABER: es ist für euch günstiger, wenn ihr von eurem Bestimmungsrecht (§ 1612) Gebrauch macht und es ihm eben nicht gebt in Bar, sondern ihm Kost und Logis gebt Zuhause.

Du kannst deinem Sohn also sagen, dass ihr ja Unterhalt zahlt! Aber eben nicht in Bar und das ihr dazu auch nicht verpflichtet seid.

Papi2000 
Fragesteller
 27.12.2023, 11:12

Vielen Dank für die Erläuterungen und Links - das hat mir sehr geholfen!

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Da hat Sohnemann (oder bist du das selbst?) aber schön irgendwelche Infos aus dem Zusammenhang gerissen…

Ja - Eltern sind auch gegenüber ihrem volljährigen Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Doch dabei sind grundsätzlich frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Papi2000 
Fragesteller
 27.12.2023, 11:13

Danke - und ich bin wirklich der Papa... :-)

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daa sehen die Jungs ein bisschen falsch....sie haben Anspruch auf "ein Bett,Wäsche waschen, essen"usw...auf geld haben sie keinen Anspruch...natürlich geben auch wir Taschengeld, aber,aber um sich sein Leben zu finanzieren geht mein Sohn ab Februar nebenbei arbeiten an einer Tankstelle

Papi2000 
Fragesteller
 27.12.2023, 11:13

Ja, einen Job wollte er sich schon länger suchen...
Danke für Deine Sichtweise!

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Mariomadda69  27.12.2023, 11:39
@Papi2000

Das dauert in dem Alter wohl schonmal...wir mussten unserem Sohn auch mehrmals ne predigt halten u ihm aufzeigen was wir alles zahlen müssen u das er zb zur auto Versicherung was beisteuern muss wenn er fahren will...irgendwo ist das familieneinkommen halt leider begrenzt

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Das ist Unsinn, die Düsseldorfer Tabelle gilt bei euch nicht. Deine Kinder wohnen doch bei euch. Ihr verpflegt sie und sie müssen keine Miete bezahlen.

Wieso denken sie, daß sie noch länger auf Elternkosten leben dürfen? Sollen Bafög beantragen. Andere Kinder ziehen nach der Lehre aus und leben vom eigenen Geld. Ein Studium muß man sich verdienen.