Leiblicher Vater im Gefängnis...was nun?
Hallo,
Meine Freundin hat 2 Kinder (8 und 4) von ihren Exmann. Sie sind seit langem getrennt und geschieden. Meine Freundin ist neu verheiratet und lebt mit ihren neuen Mann und dessen Kind (4) , sowie ihren gemeinsamen Kind (2) zusammen.
Nun hat sie vor kurzen erfahren , dass der leibliche Vater ihrer Kinder ins Gefängnis kommt (Kinderpornografie). Er hat bisher immer Unterhalt für die beiden Kinder gezahlt und hatte nur begleiteten Umgang (alle 2 Wochen für 2 Stunden) und eine halbe Stunde in der Woche Telefonkontakt unter Aufsicht meiner Freundin. Wie sieht das jetzt aus...Unterhalt wird er nicht mehr zahlen können , oder? Und UVG bekommt sie auch nicht.
Er hat zwar nie den Unterhalt gezahlt den er eigentlich müsste und lag sogar unter den allgemeinen Regelsatz (weniger als UVG), dennoch hat sein Anteil an den Kindern ja die Kinder unterstützt. Meine Freundin sagt das zwar nicht, aber sie ist denke ich sehr in sorge , wie das ihre Familie jetzt finanziell stemmen soll..
Kennt sich da einer damit aus?
Ich fände es Sünde, wenn jetzt die Kinder drunter leiden , weil der Erzeuger sein Leben und das seiner Kinder zerstört ..und das von anderen Kindern offenbar auch. 🥺
Ich würde ihr so gerne helfen...vielleicht habt ihr Ideen.
Aktuell hat sie Kontakt mit den Jugendamt und einer Institution die betroffenen von solchen Dingen ..also ich meine Sexualstraftaten berät. Also auf der Seite ist so weit alles in die Wege geleitet ..da hätte ich ihr noch weniger helfen können. Ich wüsste nicht, wie ich damit umgehen sollte.
Aber sie hat direkt Schule, Kita, Kinderarzt informiert und steht eng mit der Schulsozialarbeiterin in Kontakt, zu der das große Kind einen sehr guten Draht hat
3 Antworten
Sie hat schon die passenden Beratungsangebote. Mehr kann GF kaum leisten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltszahlungen-waehrend-der-haft_110054.html
google is dein Freund
Schlagwortsuche lautet; wer zahlt Kindergeld bei Haftantritt
Und Kindergeld kommt von der Kindergeldkasse und nicht vom Elternteil
die seite ist von nem Fachanwalt.... der hat denke ich expertise.
kurz gefasst steht da drin ein Häftlich hat allgemein zu wenig kohle zum zahlen.
Wenn er in Haft kommt, kann er durch fehlendes Einkommen logischerweise keinen Unterhalt mehr zahlen, selbst wenn es einen Titel über den zu zahlenden Unterhalt geben würde.
Wo kein Einkommen ist, gibt es auch nichts wo man pfänden könnte.
Da sie neu verheiratet ist, besteht auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Sie können dann nur einen möglichen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen lassen, kostenlose Rechner findet man im Internet, oder dann Bürgergeld vom Jobcenter, auch da gibt es kostenlose Rechner im Internet.
Kindergeldzuschlag versucht sie glaube ich schon gerade. Ich hoffe das sehr..
Glaub sie liegt unter der Grenze, so dass sie aufstocken könnte
Kann sie doch durch einen kostenlosen Rechner prüfen lassen.
Da zählt das Gesamteinkommen und der Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter.
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag kann nur dann bestehen, wenn man mit seinem anrechenbarem Einkommen und ggf. Wohngeld keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld vom Jobcenter hat
Bei Google steht manchmal auch viel Mist. Ich hatte gehofft hier auf jemanden zu treffen, der vielleicht entweder selber die Erfahrung hatte, oder aber aus dem Gebiet kommt