Unterhaltsberechtigt ja oder nein?
Hallo. Ich habe diesen Monat meine Ausbildung als Erzieherin fertiggestellt. Diese war schulisch und mit drei Praktikas. Diesen Monat hatte ich von meinem Erzeuger Unterhalt erhalten (ich bin 21 J.). Zu Ihm besteht in keiner Weise seit Jahren Kontakt. Ab dem 01.07.24 fange ich allerdings mein 1. Arbeitsverhältnis an, wo ich Ende Juli mein 1. Gehalt verdiene. Woher will jetzt mein Vater wissen, ob ich nun noch weiter studiere oder nicht? Habe ich damit diesen Monat mein letzten Unterhalt erhalten und was passiert wenn ich nächsten Monat erneut Unterhalt bekomme? Muss ich das zurück bezahlen? Info: wohne bei meiner Mutter, da bisher außer Bafög kein Einkommen da ist. Danke
7 Antworten
Ab dem 01.07.24 fange ich allerdings mein 1. Arbeitsverhältnis an, wo ich Ende Juli mein 1. Gehalt verdiene
Und damit ist er ab Juli aus dem Unterhalt raus! Sollte er weiterzahlen, weil du meinst ihn nicht in Kenntnis setzen zu müssen über das Ende der Ausbildung, wird er den zu viel gezahlten Unterhalt zurück fordern können. Es gilt eigentlich das Prinzip, dass zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt.
Aber du bist ja auch verpflichtet ihm Änderungen die die Höhe des Unterhalts betreffen können unaufgefordert nachzuweisen.
Hat er denn nie einen Ausbildungsvertrag von dir bekommen? Denn sonst wüsste er ja, wann die Ausbildung endet. Oder gibt es gar einen Unterhaltstitel? Der ist natürlich im Original an ihn raus zu geben.
Oder wenn du einen Teil deines Bedarfes durch BAföG gedeckt hast, würde ja eine Neuberechnung anstehen. Und wenn er keine Info bekommt, dass er seine Einkommensunterlagen dem Amt vorlegen soll, dann wird er hoffentlich so schlau sein, den Unterhalt zum Ende diesen Monats einzustellen.
Sollte er überzahlen, dann überweise das Geld zurück! Man sollte fair bleiben, auch wenn es nur "der Erzeuger" ist.
Du hast Mitwirkungspflicht. Also ihm verschweigen, dass die Ausbildung beendet ist, und weiter kassieren, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern könnte dir gewaltig Ärger bereiten.
Nein ab da muss dein leiblicher Vater keinen Unterhalt mehr bezahlen .
( Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist )
War bei mir auch so - war mit 19 mit meiner Ausbildung fertig
Nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss endet normalerweise die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Hat das Kind seine Erstausbildung abgeschlossen, schulden die Eltern grundsätzlich keinen Unterhalt mehr. Wünscht das Kind eine Zweitausbildung gibt es allerdings Ausnahmen.
Sobald du selbst verdienst, müssen deine Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen.
Mit Sicherheit wird sich dein Vater erkundigen, wie lange deine Ausbildung ging und das Geld ggf. zurück fordern.