"Geldgeschenke" bei Aufstiegs-Bafög?

2 Antworten

Nach meiner Auffassung sollte das kein Einkommen sein, ist ja kein Erwerbseinkommen, was gemeldet und nachgewiesen werden müsste.

Dem Bafög - Amt ist es doch egal, ob dir deine Eltern weniger oder mehr Unterhalt zahlen, als sie es nach ihrem Einkommen und der Berechnung vom Bafög - Amt müssten.

Würden sie nicht das zahlen was sie nach dem Bewilligungsbescheid müssten, dann muss sich das volljährige Kind selber darum kümmern und es im schlimmsten Fall beim Familiengericht einklagen.

Es könnte meiner Meinung nach dann nur als Vermögen zählen, wenn Du das ganze ansparst und das dann bei weiterer Antragstellung noch hast, dann darf man ja aber unter 30 Jahren bis zu 15 000 Euro an Vermögen haben.

Kann natürlich auch falsch liegen !

Ich kenne es nur anders herum, dass Bafög - Einfluss auf einen möglichen Unterhaltsanspruch von den Eltern hat, also Bafög - entsprechend mindernd auf einen möglichen Unterhaltsanspruch angerechnet wird, so wie das auch mit dem Kindergeld unter 25 passiert, was dem Kind dann zustehen würde, wenn es nicht mehr bei den Eltern lebt und gemeldet ist, volljährig ist und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.

Regemäßige Geldeingänge müssen angegeben werden und zählen als Einkommen. Wenn du das Geld sparst, dann wird es auch zu Vermögen.

ouioui129 
Fragesteller
 23.09.2023, 15:40

Ich denke halt, dass man das so allgemein nicht sagen kann. Es geht soweit ich weiß nur um bestimmte Arten von Einkommen, sicher bin ich mir aber auch nicht.

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Fortuna1234  23.09.2023, 18:50
@ouioui129

Doch, kann man so allgemein sagen, gerade bei Bafög. Sonst würde ich das nicht sagen.

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ouioui129 
Fragesteller
 23.09.2023, 19:09
@Fortuna1234

Auch Aufstiegs-Bafög? Ich hatte da sogar gefragt ob ich Unterhalt angeben muss und die meinten eigentlich nein aber irgendwie bin ich mir nicht mehr sicher. :D

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