Meisterbafög und Partner verdient Geld?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Meister bafögs. Ich mache bald meine Ausbildung zur Erzieherin. Mein Freund bekommt momentan Arbeitslosengeld 1. dies wird aber nicht für immer sein und er geht demnächst arbeiten. Wird mir irgendwas angerechnet? Bekomme ich dadurch weniger? Oder bekommt er weniger Geld da er erstmal Arbeitslosengeld 1 bekommt? Wir sind nicht verheiratet, wir wohnen lediglich zusammen als Freund und Freundin, in einer gemeinsamen Wohnung. Beide stehen im Mietvertrag.
2 Antworten
Solange ihr nicht verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, interessiert das Einkommen oder Vermögen des Partners nicht.
Auf sein ALG - 1 hat dein Bafög - auch keinen Einfluss, da es sich dabei um eine Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit handelt.
Da spielt dein Einkommen oder Vermögen auch keine Rolle.
Nur wenn es um Wohngeld oder Bürgergeld vom Jobcenter geht, könnte dann Einkommen und Vermögen eine Rolle spielen, wenn ihr zu einem Haushalt gehört oder beim Bürgergeld eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdet, was beim Jobcenter im Regelfall nach min. 1 Jahr des Zusammenlebens angenommen werden würde.
In einer nichtehelichen Beziehung lebende Partner werden in der Regel nicht in die Einkommensberechnung für das Aufstiegs-BAföG einbezogen, es sei denn, es gibt spezielle Abhängigkeiten oder Unterhaltsverpflichtungen.
Mit "speziellen Abhängigkeiten" sind finanzielle Abhängigkeiten gemeint, die über die normale Partnerschaft oder Haushaltsgemeinschaft hinausgehen, wie zum Beispiel im Falle von Unterhaltsverpflichtungen.
Und ja, mit "Unterhaltsverpflichtungen" ist gemeint, dass eine Person gesetzlich verpflichtet ist, finanziellen Unterhalt für jemand anderen zu leisten. Das kann beispielsweise Unterhalt für gemeinsame Kinder sein.
Was ist denn mit speziellen Abhängigkeiten gemeint? Und meinen Sie mit Unterhaltsverpflichtungen, dass einer von uns Unterhalt an jemanden zahlen muss?