Bekommt man weiterhin Bafög, wenn man die Vermögensgrenze überschritten hat?

1 Antwort

Auf den monatlichen Bedarf wird der Betrag angerechnet, der sich ergibt, wenn der die Vermögensfreigrenzen übersteigende Vermögensbetrag durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.

Ergo wird dein angespartes Vermögen über 15.000 Euro durch die Anzahl an Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Das Ergebnis wird von Deinem errechneten Bafög-Betrag abgezogen. Bleibt dann noch etwas übrig, ist das der Betrag, den Du als Bafög bekommst.

Quelle: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html