Aufstiegsbafög nachzahlen?
Ich beanspruche seit dem ersten Ausbildungsjahr das Schüler Aufstiegsbafög.
Ende des letztes Jahres wurden bei mir mehrere Psychische Erkrankungen festgestellt, die auch vom Arzt attestiert wurden.
Dadurch habe ich es nicht geschafft an 70% des Unterrichts teilzunehmen. Ich war aber trotzdem zwischendurch in der Schule. (Ungefähr 65% des gesamten Jahres war ich da).
Muss ich das Bafög nun zurückzahlen und habe ich für dieses Jahr weiterhin Anspruch darauf?
Vielen Dank für die Antworten!
1 Antwort
Rückzahlungen sind nur nötig, wenn du selbstverschuldet fehlst und Ziele nicht erreichst. Es kann sogar sein, dass dein Anspruch verlängert wird da du Zeit aufgrund der Erkrankung verloren hast.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung