Haftunfähigkeit
Guten Tag, ich bin zurzeit im Jura Studium und momentan beim Thema Straftrecht und Haft ! ich bräuchte einmal Hilfe von Experten. Und zwar es geht um die Haftunfähigkeit. 1. Was für genaue Krankheiten muss man haben damit man aus Ärztlicher Sicht Haftunfähig ist ? 2. Was für genaue Psychische Krankheiten muss man haben damit aus ärztlicher Sicht haftunfähig ist? 3. Was darf ein Arut für ein Schreiben ausstellen und was nicht ? Der § 455 der Strafprozessordnung ist mir schon bekannt, nur Ich bräuchte es ein wenig genauer ! Mir wurden Information zugetragen das es auch bestimmte Psychische Störungen gibt, so das aus Ärztlicher Sicht eine Haft unzumutbar ist. Darunter gibt es doch auch bestimmt einige bestimmte Psychische Erkrankungen ! Dies ist mir sehr wichtig weil Ich mich ganz genau Informieren möchte und auch Besispiele bringen kann Vielen dank Ist sehr wichtig für eine zwischen Prüfung ! MFG Meyer von Erben
3 Antworten
die da oben sind alle zu stur also echt. Wenn ihr auf die frage nicht antwortet und hier so faxen schiebt dann gibt kein kommentar ab ! Also ich erzähl dir meine geschichte. ich bin 17 jahre alt und habe ein 1 wöchiges dauerarest bekommen wegen diebstahl (nein ich habe nix geklaut ich wurde aber mitbeurteilt weil meine freundin geklaut hat und ich davon bescheit wusste) letztendlich musste ich die woche absitzten aber ich hatte einfach so schiss und wollte einfach nicht so ne wrfahrung im jugendarrest haben .. Ich habe also vom hausarzt erstmal behauptet das ich unter platzangst leide und dann hat er mir eine bescheinung gegeben auf dem stand das ich unter platzangst leide und haftunfähig bin. Dann bin ich zur sitzung gekommen und wurde dort vom amtsarzt kontrolliert ob ich wirklich haftunfähig bin .. Das konnten die aber nicht kontrollieren da es eine pschologische krankheit ist . Das kommt vom kopf ;) ist geistig krank . Ich durfte gehn und musste seit dem ne therapie dafür beim pschologen starten. Nach 5-6 monaten wurd ich nochmal gerufen um kontrolliert zu werden aber es war wieder haftunfähig ;) hab echt nur gelabbert ich hab letztes jahr bei der autobahn die toilletentür nicht aufbekommen und war im dunkeln 4 stunden eingesperrt seit dem hab ich die krankheit :) dann durft ich wieder gehn es ist jetzt genau 1 jahr her mache immernoch in der woche eine therapie . (Ich muss das machen da die kontrollieren ob ich was mach) aufjedenfall muss ich jetzt nach 4 monaten das letzte mal zur kontrolle kommen und wenn die dann sagen das ich haftunfähig bin hat sich das thema erledigt :) dann muss ich die woche nicht mehr absitzten das schaff ich noch bischen weinen und fertig ;) die amtsärzte sind echt übel nett :) bei mir fragen kannst du mich gerne anschreiben lg
Mal eine Frage und zwar geht das auch noch wen man Berufung eingelegt hat und man hätte die Verhandlung.
Wenn du Jurastudent bist, solltest du in der Lage sein im Katalog und in den Datenbanken deiner Unibibliothek zu dieser Thematik nachzuforschen?
Bitte hör übrigens auf zu plenken. http://de.wikipedia.org/wiki/Plenk
wenn du im >Jura Studium< sein solltest, sollte man so bewandert sein, das man fähig ist deine frage zu googeln, denn wiki sagt mehr fast alles, denn die uni hat eine bessere datenbank, als hier einer was sagen kann, oder bist du "haftunfähig" und sucht ein grund, das du diese nicht antreten willst !!!