Möchte neu heiraten wie sieht es mit dem Unterhalt aus?was denn Kindern zu steht?
Ich habe 4 kinder, mein neuer freund ist vater eines der kinder. Ich habe für 3 Kinder uvg bekommen aber laut internet bekommt mann es nicht mehr wenn man neu heiratet obwohl denn kindern ja Unterhalt zu steht von leiblichen Vater der aber nie zahlen konnte und ich deswegen uvg bekommen habe. Was kann man tun? Wie bekomme ich dann Unterhalt für die 3 3 Kinder? W8rd man bestraft das man neu heiratet aber der leibliche Vater nicht zahlen kann?
5 Antworten
Hier muss man zunächst die öffentlich-rechtliche Sozialleistung des Unterhaltsvorschusses und die zivilrechtlichen Verpflichtung des Unterhalts trennt. Die pauschale Gleichsetzung der beiden Sachen führt zu einem solchen Irrtum, dass du glaubst bestraft zu werden, wenn du heiratest.
Unterhaltsvorschuss wurde zwar vorderrangig für ausbleibende Unterhaltleistungen kreiert, aber laut Gesetzesbegründung soll ein alleinerziehenden Elternteil, der mit der Erziehung und Pflege des Kindes alleine bebürdet ist, durch Geldrente entlastet werden. Das heißt, bei verheirateten Elternteilen geht der Gesetzgeber davon aus, dass der neue Ehegatte sich ebenfalls um das Kind kümmert. Bei Zahlung von regulären Unterhalt wäre die Entlastung der Geldrente durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr relevant. Wenn es lediglich um eine Ersatzleistung von Unterhalt ginge, würde keine Halbwaise Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, da ja auch hier kein Unterhaltsanspruch bestünde. Dies ist aber nicht so (vgl. im Umkehrschluss Paragraph 2 UVG).
Jetzt zur eigentlichen Frage: Beim Familienstand "verheiratetet" besteht im Umkehrschluss des Paragraphen 1 Abs. 1 UVG kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Soweit das Einkommen nicht ausreicht, wären andere Sozialleistungen eventuell möglich: Wohngeld, Kinderzuschlag, Aufstockung über SGB II.
Korrekt, bei neuer Heirat besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss, dann musst Du alle Möglichkeiten ausschöpfen um den Kindsvater zur Zahlung von Unterhalt zu bewegen.
Der neue Mann wird dann in der Tat für den nicht gedeckten Lebensunterhalt je nach Höhe deines Einkommens aufkommen müssen.
Denn sein Einkommen wird dann entsprechend bei jeder Antragstellung wie Wohngeld von der Wohngeldbehörde, Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld vom Jobcenter entsprechend der dort geltenden Verordnungen auf den Gesamtbedarf der Familie angerechnet.
Du musst ja nicht heiraten und kannst dann weiterhin Unterhaltsvorschuss beziehen.
Und wie du Unterhalt für deine drei Kinder vom Vater bekommst? Kommt halt darauf an warum der nicht zahlt. Will er nicht oder kann er nicht. Und wenn er nicht will, dann liegt es doch auch an dir im da auf die Sprünge zu helfen. Verklagen wäre eine Möglichkeit.
Und wenn es bei euch als Familie knapp ist, dann gibt es ja noch andere soziale Leistungen die man ggf. beantragen könnte. Muss man sich halt mal schlau machen was greifen würde.
Ist leider so. Der breite Mann ist zuständig. Wenn ihr zusammen zu wenig habt gibt es bloß kondergeldzuschlag oder alg2
Der Staat ist nicht dafür zuständig, eine Kinderschar zu finanzieren. Dafür muss man halt selbst in die Puschen kommen, wenn man meint, so viele Kinder haben zu müssen.
Nein der Vater muss es an das Jugendamt ja normal zurück zahlen oder zahlt raten…
Es geht nicht darum … es ist nicht richtig nur weil man heiratet das der neue Mann komplett aufkommen muss. Wenn der Vater zahlt ok aber wen er dann keine Lust mehr hat dann lässt er es und man steht einfach ohne das Geld da
ich kenne das selbst. Rechte hat er aber Pflichten keine mehr
Das Problem hatten wir auch, der UV wurde sogar direkt gestrichen als wir zusammen gezogen sind...da macht man leider nichts
Und natürlich ist das nicht richtig vom Staat!