Ist es zulässig und möglich, nach dem Uni-Abschluss einen staatlichen oder staatsnahen Ausbildungsplatz zu erhalten?
Zum Beispiel eine Ausbildung in Verwaltung (als Verwaltungsfachangestellte) oder ähnliches. Gibt es irgendwelche Vorschriften oder Gesetze, die dies verbieten?
Wenn ja, wäre es toll, wenn Sie einen Link zu der entsprechenden Quelle angeben könnten. Herzlichen Dank
3 Antworten
Das BBiG kennt weder Voraussetzungen, noch Verbote zur Aufnahme einer Ausbildung. Daher kannst du auch nach einem Studienabschluss eine Ausbildung beginnen. Das eine schließt das andere nicht aus.
Ob es zulässig ist oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich hätte dich jedoch früher in meiner Abteilung nicht eingestellt, da Du wahrscheinlich als Akademiker Schwierigkeiten gehabt hättest, dich in die für dich niedrige hierarchische Position einzuordnen.
Aber es gibt auch Akademiker, die im öffentlichen Sektor arbeiten. Mit einem Universitätsabschluss können sie sogar in der Hierarchie aufsteigen und Führungspositionen einnehmen. Es gibt sie also und sie werden akzeptiert.
Legal ist das sicherlich. Auf jeden Fall, wenn Du es finanzieren kannst. Ob es nach einem Uniabschluss weitere Fördermaßnahmen gibt, kann ich Dir nicht sagen.
Finanziell kann ich das. Ich habe aber gehört, dass es Vorschriften oder einige verbindliche Gesetze gibt, die dies verhindern, und Sie sollten nur nach kaufmännischen und industriellen Zweigen suchen, nicht nach staatlichen.