Muss die leibliche Mutter Unterhalt zahlen auch wen leiblicher Vater verheiratet ist?
Das Kind lebte knapp 3 Jahre bei der leiblichen Mutter, dann ein Jahr in einer Pflegefamilie und dann ist das Kind zum Leiblichen Vater und deren Ehefrau gezogen.
Vater war mit leiblicher Mutter nie verheiratet.
Uns wird gesagt die Mutter muss keinen Unterhalt zahlen bzw. Unterhaltsvorschuss (da nur Bürgergeld bekommt (ihr leben lang schon).
Es wird uns gesagt die leibliche Mutter müsse nicht zahlen da der leibliche Vater verheiratet ist.
Was ich nicht verstehe da die Ehefrau im Prinzip nicht für das Kind aufkommen muss da es nicht ihr eigenes ist und dieses nicht adoptiert hat.
Er musste selbst für seine erste Tochter zahlen obwohl die Mutter verheiratet war.
Was ist jetzt rechtens??