Kündigung nach besserem Angebot ?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, kannst Du den Arbeitsvertrag auch schon vor Antritt der Arbeit (schriftlich) kündigen.

Du hast allerdings die für die Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Wochen/14 Kalendertagen einzuhalten.

Wenn diese Frist bis zum Antritt der Arbeit nicht mehr ausreicht, musst Dub die restliche Zeit tatsächlich dort arbeiten (wenn der Arbeitgeber darauf besteht, was eigentlich aber unsinnig wäre). Die Alternative wäre dann ein Aufhebungsvertrag, damit Du die Arbeit nicht antreten musst.

Einfach vom Vertrag "zurücktreten", wie von Derzi behauptet, kann man nicht.

Normalerweise kannst du von dem Vertrag zurücktreten. Kaum ein Arbeitgeber wird Interesse daran haben dich die Zeit zu bezahlen, während du mehr oder weniger nur Zeit rumbringst. Vor allem da man in den ersten zwei Wochen normalerweise eh noch nicht nutzbringend arbeitet. Man muss sich schließlich erst einmal einarbeiten.

Grundsätzlich gilt der unterschriebene Vertrag.

Frage Deinen Arbeitgeber nach einem Aufhebungsvertrag und die Konsequenzen. Ansonsten bleibt Dir nur die fristgerechte Kündigung.

Das sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen.

ich denke jetzt mal du musst die Kündigungsfrist einhalten , aber kannst auch einfach deinen jetzigen fragen ob es auch sofort geht.