Kündigung 2 Wochen zum Wochenende ?

2 Antworten

Bei einer Kündigungsfrist von 14 Tagen muss der AG die Kündigung spätestens am 17. März erhalten. Die Frist beginnt am 18. März an zu laufen und der 31. März ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Du kann Deine Kündigung selbstverständlich auch früher abgeben. Mehr als einen Tag würde ich das aber nicht tun, da Dein AG Dir sonst eine "Gegenkündigung" geben könnte und Du früher aus dem Betrieb ausscheidest als Du möchtest. Gibst Du Deine Kündigung z.B. schon morgen ab und musst Samstag arbeiten, kann der AG Dir seine Kündigung dort überreichen (wenn Du Samstag nicht arbeiten musst, kann er die Kündigung auch morgens in Deinen Briefkasten werfen) und Du bist nur bis 26. März beschäftigt

Wenn Du die Kündigung selbst abgibst, lass Dir den Erhalt auf einer Kopie der Kündigung unterschreiben. Solltest Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden haben, kannst Du dies im Kündigungsschreiben als Freizeitausgleich beantragen. Wenn Du nicht gerade erst ein paar Wochen im Betrieb bist, bitte auch um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Hexle2  10.03.2016, 06:22

Sorry, meine Antwort war voll daneben, ich habe die Kündigungsfrist "zum Wochenende" nicht in meine Antwort einbezogen. Vergiss was ich geschrieben habe.

Bei mir ist der 31. ein Donnerstag. Aber egal, dann müsstest du zum 27. (Sonntag) kündigen. Dazu muss die Kündigung noch diese Woche beim Betrieb sein.

Hoppelfrau 
Fragesteller
 09.03.2016, 21:28

Ja, Hauptsache ich kann zum 31.03. kündigen - dann kann das von mir aus auch der Donnerstag sein 😀 - aber vielen Dank. Ich hatte das eigentlich auch so vermutet. Hatte aber die Angst, dass mir dann doch der AG eher kündigen könnte und ich wegen 4 Tagen zum Amt rennen muss.