Wann muss ich Kündigen um am 01.03.16 anfangen zu können?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Während der Probezeit kann man jederzeit ohne Nennung der Gründe kündigen und das Arbeitsverhältnis wird dann auch garantiert aufgelöst.

Wenn Du am 01. Februar kündigst und in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du eine vierwöchige Kündigungsfrist hast, stehst Du bis zum 26. Februar noch im derzeitigen Arbeitsverhältnis.

Du könntest allerdings direkt heute zum 01. März kündigen, auch das ist eine Möglichkeit.

lg Lilo

Goodmorning2016 
Fragesteller
 20.01.2016, 10:10

Ja gut aber wenn ich jetzt zum 01.März kündige besteht ja die Gefahr das er mich noch in der Probezeit rauswirft !!!

LiselotteHerz  20.01.2016, 10:29
@Goodmorning2016

Dieses Risiko gehst Du da allerdings ein. Gib doch einfach am 01.02. die Kündigung persönlich ab. Ungefähr so formuliert: Hiermit kündige ich lt. meinem Anstellungsvertrag mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist meinen Arbeitsvertrag zum 01. März diesen Jahres. Kein AG will unbedingt jemand halten, der dort gar nicht arbeiten will.

Bei einer Kündigung zum Monatsende muss der Zugang der Kündigung beim
Arbeitgeber unter Anwendung des § 622 BGB spätestens erfolgen bis:

  • Bei einem Monat mit 31 Tagen am 03. des jeweiligen Monats
  • Bei einem Monat mit 30 Tagen am 02. des jeweiligen Monats
  • Zum 28. bzw. 29. Februar am 31. Januar bzw. 01. Februar

https://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitnehmer

Goodmorning2016 
Fragesteller
 20.01.2016, 10:05

Was bedeutet der Zugang ?

LonelyBrain  20.01.2016, 10:05
@Goodmorning2016

Ich hoffe diese Frage ist jetzt nicht dein ernst....

Goodmorning2016 
Fragesteller
 20.01.2016, 10:06
@LonelyBrain

also Zugang ist der Tag wo die Kündigung entritt ?

LonelyBrain  20.01.2016, 10:07
@Goodmorning2016

Diese Frage ist wirklich mehr als peinlich. Ist doch wohl glasklar was mit dem Zugang gemeint ist. Gerade bezogen auf deine Frage.....

LiselotteHerz  20.01.2016, 10:11
@Goodmorning2016

Man könnte auch Eingang der Kündigung sagen. Die Kündigung muss spätestens am 01. Februar der Firma per Post zugehen, eingehen, vorliegen - wie immer man das formulieren möchte. Am besten gibst Du sie persönlich ab und lässt Dir den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

putzfee1  20.01.2016, 11:16
@LonelyBrain

@LonelyBrain: meinst du nicht, für den Fragesteller wäre es sinnvoller gewesen, du hättest ganz einfach erklärt, was der Zugang bedeutet, statt ihn dumm dastehen zu lassen? Du kannst nicht davon ausgehen, dass sich jeder so gut auskennt wie du. Er hat also von deiner (durchaus zutreffenden) Antwort kein bisschen, wenn er sie teilweise nicht versteht. Dann wäre eine Erklärung sicher besser als zu sagen, dass die Frage peinlich ist. Peinlich ist hier eher dein Verhalten!

LonelyBrain  20.01.2016, 11:18
@putzfee1

Ne sorry sehe ich nicht so. Ist ja auch meine Antwort. Du kannst das bei dir ja erklären.

Ich setze ein wenig selbstständiges Denken oder wenigstens selbstständiges informieren voraus. So ein Wort ist schneller nachgeschlagen als hier erfragt.

Zudem ist es wirklich glasklar - alleine schon anhand der o.g. Frage.

Ja, zum 01.02. muß die Kündigung bei deinem AG auf dem Tisch liegen. also besser 1-2 Tage vorher abgeben.

Ich nehm mal an dir geht es darum eine Gegenkündigung seitens deines Chefs zu vermeiden das du deswegen die Kündigung nicht in den nächsten Tagen abgeben willst.

Goodmorning2016 
Fragesteller
 20.01.2016, 11:54

Genau das ist das was ich vermeiden möchte

Du irrst schon in deiner Grund-Annahme. Die Kündigung muss in der Probezeit erfolgen, nicht der letzte Arbeitstag. Von daher ist es kein Unterschied ob jetzt oder erst am 31.01. Zudem dürfte es für den Arbeitgeber schon in Kündigung befindlichen Vertrag nochmal zu kündigen.

Hast Du denn einen konkreten Grund, dass Du dem jetzigen Arbeitgeber so misstraust, oder ist die leider unter Arbeitnehmern weit verbreitete, grundose Paranoia?

Ifm001  20.01.2016, 10:33

Oh, sehe gerade, dass es ja vier Wochen und der Monats letzte ist. Also wäre der 31.01. zu spät.

Goodmorning2016 
Fragesteller
 20.01.2016, 12:02

und das heißt das ich vor dem 31.01 kündigen ?

das heißt aber dann das ich während meiner Probezeit kündige oder ?

also ich musstraue meinem jetzigen Arbeitgeber aus dem grund warum soll er mich 1 Mon lang bezahlen wenn er mich in 14 tage los haben kann !

Ifm001  20.01.2016, 13:27
@Goodmorning2016

Also trifft das zweite zu ... unbegründete Paranoia. Spreche mit den Arbeitgeber offen darüber. Dann finden sich meistens auch für beide akzeptable Lösungen und Du kannst dich später mal evtl. wieder da bewerben. Ggf. wird er dich freistellen, weil das Anlernen teuer ist und es wenig Sinn hat, da Du das gelernte ja nicht mehr anwenden kannst.

Ich verstehe aber auch dein Problem nicht. Selbst wenn er dir eher kündigt, geht es nur um wenige Tage.

Goodmorning2016 
Fragesteller
 20.01.2016, 14:36
@Ifm001

Das Problem besteht dadrin das es sich um 14 tage handelt und das ist die hälfte meines Lohns was dann drauf geht da ich kündige kann ich mich nicht auf die hälfte der zahlung vom arbeitsamt verlassen und ich habe ja auch meine sachen zu zahlen

.Du kannst deine Kündigung datieren, somit gehst Du kein  Risiko ein. 

Hiermit reiche ich meine Kündigung fristgerecht zum 29.02.2016 ein.......