Kündigungsfrist in der Probezeit - kann man am letzten Tag dieser kündigen?

4 Antworten

Die Kündigung kannst du auch am letzten Arbeitstag abgeben, allerdings musst du dennoch die Frist einhalten. Wenn du z. B. heute am Mittwoch die Kündigung überreichst, dann musst du noch bis zum Mittwoch, den 19.09.2018 dort arbeiten.

Claudia2409 
Fragesteller
 05.09.2018, 14:13

19.8. ja, das weiß ich. Danke.

Fristen sind einzuhalten, wenn man legal agieren möchte. Auch von Arbeitgebern. Diese stellen einen dann allerdings den Rest der Vertragslaufzeit frei oder man nimmt seinen Urlaub.

verreisterNutzer  04.09.2018, 20:25

Das alles war aber nicht die Frage!

Dein Arbeitgeber kann dich während der Probezeit jederzeit von heute auf morgen ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen .

Wenn in deinem Vertrag diese Kündigungsfrist während der Probezeit so steht , dann musst du 14 Tage vor Ende der Probezeit zum Ende der Probezeit kündigen .

verreisterNutzer  04.09.2018, 20:23

Das ist leider falsch!

Jede Vertragspartei kann am letzten Tag der Probezeit mit der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen - vorausgesetzt man kann den Zugang der Kündigung beweisen.

Anm.: Am besten das Kündigungsschreiben unter Zeugen persönlich übergeben.

Claudia2409 
Fragesteller
 04.09.2018, 20:48
@verreisterNutzer

D.h. Ich könnte am 28.9 noch gekündigt werden (innerhalb der Probezeit), der Arbeitgeber müsste mir dann aber noch 14 Tage mein Gehalt zahlen, denn ich habe ja eine gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ich wäre dann erst ab dem 15.10 arbeitslos.

Pucky99  05.09.2018, 10:32
@Claudia2409

Wie du darauf kommst das es vom 28.9. bis zum 15.10. vierzehn Tage sind, erschleißt sich mir überhaupt nicht

Claudia2409 
Fragesteller
 05.09.2018, 14:15
@Pucky99

Der 28.9 ist ein Freitag und wäre letzter Zustellungstag der Kündigung. Dann 14 Tage und es wäre der 12 - aber der 15 ist dann erst wieder ein Montag, so meinte ich das.

Pucky99  06.09.2018, 08:07
@Claudia2409

Der erste arbeitslose Tag wäre dann trotzdem der 13. und nicht der 15.