Zwei Arbeitsverträge unterschrieben? Probezeit...

5 Antworten

Dein neuer Vertrag kann aber erst beginnen, wenn der alte beendet ist - das ist dir hoffentlich klar?

Und in der Probezeit kann man in der Regel nicht innerhalb von zwei Wochen kündigen, sondern mit einer Frist von zwei Wochen.

Eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsvertrages ist ausgeschlossen, also nein, das ist nicht zulässig.

Ellwood  01.04.2013, 20:09

Etwas genauer:
Kündigung vor Arbeitsantritt (Vorabkündigung) Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsantritt möglich ist, hängt in erster Linie von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab. So ist es arbeitsvertraglich möglich eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen. Ohne eine solche Regelung im Arbeitsvertrag wird eine Kündigung vor Dienstbeginn als zulässig angesehen. Etwas unsicher ist, ob die einzuhaltende Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber oder erst ab dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tag des Arbeitsantritts beginnt. Nach vorwiegender Meinung beginnt die Kündigungsfrist erst ab Arbeitsbeginn zu laufen.
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_ordentliche.htm

musa1234567890 
Fragesteller
 01.04.2013, 20:27

danke brauch nur noch den gesetzestext, wo kann ich das nachlesen?

Klar darf sie einen besseren bezahlten Arbeitsvertrag unterschreiben sie wäre doch mit einem Klammerbeutelt bepudert wenn sie dies nicht machen würde.( Marktwirtschaft )Scheint ja eine gute Fachkraft zuwerden wenn ihr sozeitg schon ein Arbeitsvertrag angeboten wird...Die Frage ist doch nur, mit welchen rechtlichen Schritten hätte sie zurechnen. .Sie wird verglagt l wegen Vertragsbrüchigkeit.zum bsp.1.Monatslohn für nicht geleistete Arbeit und gleichzeig gekündigt wegen 31 Fehltagen!?.Aber mal ehrlich welcher Arbeitgeber gibt sich diese blöse vor einen Arbeitsgericht. Habe ich noch nie gehört.rechtlich aber möglich, soweit ich informiert bin.

Nein, da sind Probleme zu erwarten.

Hallo,

um sich auf die Probezeit beziehen zu können, muss man die Arbeit zunächst mal antreten. Ich bin leider kein Anwalt, aber sie könnte einen brauchen. Hier liegt zumindest Vertragsbruch, aber möglicherweise auch Arbeitsverweigerung vor.

Eine Schadensersatzklage wird eine mögliche und wahrscheinliche Folge sein.

VG - Klaus