Arbeitsvertrag unterschrieben - Rückgängig machen?
Hallo, ich habe einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Doch leider gibt es Probleme bei meinem jetzigen Arbeitgeber mit der Kündigungsfrist. Die neue Arbeit hätte ich nächsten Monat beginnen sollen. Kann ich den unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen bzw. rückgängig machen?
6 Antworten
Mach mal langsam
Was willst du eigentlich?
Ich gehe davon aus, dass du eigentlich (aus welchem Grund auch immer) dein altes Arbeitsverhältnis beenden möchtest. Und weiterhin gehe ich davon aus, dass du gerne bei deinem neuen Arbeitgeber anfangen möchtest.
Was solltest du jetzt tun?
Ich würde als erstes mit meinem alten Arbeitgeber sprechen, und ihn bitten dich vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Ein großer Teil der Arbeitgeber lässt diesbezüglich mit sich reden und kommt seinen scheidenden Arbeitnehmern entgegen. Der Grund dafür ist folgender: Du könntest ja auch den Rest deines Arbeitsverhältnisses krank sein, und er müsste dich dann für bis zu 6 Wochen bezahlen, ohne das er dafür eine gegenleistung erhält. möglich wäre hier auch ein Aufhebungsvertrag.
Wenn das Gespräch mit dem alten Arbeitgeber erfolglos sein sollte, würde ich versuchen mit dem neuen Arbeitgeber eine Regelung zu finden. Derzeit haben viele Betriebe weniger Bewerber als Personalbedarf. Es ist gut möglich, dass dein neuer Arbeitgeber darauf eingeht, dass du deinen neuen Arbeitsplatz erst einige Tage später antrittst, denn immerhin hat er dir ein Arbeitsverhältnis angeboten, in gewisser Weise muss er also an deiner Arbeitskraft interessiert sein, andernfalls hätte er das nicht getan. Es kann gut sein, dass für ihn gilt, "Besser der neue Arbeitnehmer kommt erst später als der neue Arbeitnehmer kommt nicht"
Mit beiden Arbeitgebern solltest du aber äußerst zeitnah reden.
Wenn du mit beiden Arbeitgebern nicht zu einer Einigung kommst, bleibt dir noch eine weitere Möglichkeit. Du könntest zum Beispiel bei deinem alten Arbeitgeber einfach nicht mehr zur arbeit erscheinen. Welche Möglichkeit hätte dein Arbeitgeber, sich dagegen zu wehren? Er könnte dir eine Abmahnung schreiben. Er könnte dich kündigen. Er könnte dir die Fehlzeit vom Lohn abziehen. Würden dich diese "Strafmasnahmen" deines alten Arbeitgebers stören, wenn du einen neuen Arbeitsplatz annimmst. Wohl eher nicht. Du hättest allerdings dann dass Problem, dass bei deinem neuen Arbeitgeber erst mal die Steuerklasse 6 gilt.
Weiß Dein neuer AG, dass Du zum vereinbarten Termin nicht anfangen kannst? Wenn nein, setzt ihn umgehend davon in Kenntnis.
Ich vermute mal, Du hast beim neuen AG eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist. Wenn es keine Klausel im Arbeitsvertrag gibt, dass vor Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht gekündigt werden kann, solltest Du umgehend eine schriftliche Kündigung schicken.
Hast Du mit Deinem jetzigen AG mal darüber gesprochen, das bestehende Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und ihn um einen Aufhebungsvertrag gebeten um den neuen Job vereinbarungsgemäß antreten zu können?
Solltest Du allerdings beim alten AG schon gekündigt haben, den neuen Arbeitsvertrag jetzt kündigen und der neue AG Dich dann nicht mehr beschäftigen will, hast Du ein Problem. Da wirst Du eine Sperre des ALG bekommen.
Solange im neuen Vertrag kein Kündigungsausschluss vor Vertragsbeginn vereinbart ist, kannst Du mit der vertraglich festgelegten (Probezeit-)Kündigungsfrist kündigen.
Aber eigentlich willst Du ja nicht kündigen, nur später anfangen, oder? Da würde ich erst mal Kontakt mit dem neuen Arbeitgeber aufnehmen und ihm das Problem ganz offen schildern.
Ja eigentlich will ich einen Monat später anfangen. Aber habe noch nichts gehört vom neuen Arbeitgeber. Vll soll ich erstmal einen Brief hinschicken mit einem Widerruf und der Bitte nach einem neuen Vertrag
Hast du deine eigene Kündigungsfrist nicht auf dem Schirm?
Rufe den neuen Arbeitgeber an und sage was passiert ist. Wenn er dich unbedingt will, wird er das Datum im Vertrag ändern. Wenn nicht, haste Pech gehabt.
Ne war genau zwischen zwei verschiedenen Fristen
Nein, zumindest hast du keinen Anspruch darauf. Da wirst du wohl mit deinem neuen Chef sprechen müssen.
Da hättest du vorher drüber nachdenken müssen...
Hm ich kann aber nicht einen Monat bei zwei Firmen angestellt sein und nur bei einer arbeiten gehen