Kündigungsfrist 3 Monate zum QE oder 4 Monate?
Hallo zusammen,
die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag wurde ca. 2007 auf "3 Monate zum Quartalsende" geändert. Seit Juli dieses Jahres bin ich 10 Jahre bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt.
Meine Frage ist nun, welche Kündigungsfrist für mich aktuell gilt: - sind es die damals vereinbarten 3 Monate zum QE oder - die nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit greifenden 4 Monate?
Danke im Voraus für alle hilfreichen Kommentare :)
3 Antworten
Die Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn er einen Arbeitnehmer kündigen will.
Für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
Ein Quartalsende ist jeweils am 31.03., am 30.06., am 30.09. und am 31.12. eines Jahres.
Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.
Willst Du kündigen? Die verlängerten Fristen, die Du vermutlich im Gesetz gefunden hast, gelten nur für den Arbeitgeber. Für den AN die im Vertrag
die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag wurde ca. 2007 auf "3 Monate zum Quartalsende" geändert.
Nur durch deinen Arbeitgeber? Hast du zugestimmt mit Unterschrift? Wer kündigt?