Kündigungsfrist Urlaub?
Hi, kurze Frage bzgl. Kündigung im Urlaub.
und zwar habe ich eine neue Arbeitsstelle gefunden und habe jetzt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Das Problem ist allerdings, dass wir die ersten zwei Wochen davon im Urlaub sind. Also quasi die Arbeitsstelle komplett geschlossen ist und mein Arbeitgeber auch nicht vor Ort ist. Wir haben allerdings einen kleinen Empfang im Hause mit einer Empfangsdame. Ich würde ihr die Kündigung übergeben mit Zeuge, würde meinen Arbeitgeber dann telefonisch sagen das ich gehen werde und das Schreiben auch abgegeben habe, wir auch gerne persönlich nochmal reden können, so bald mein Arbeitgeber wieder vor Ort ist.
Wäre dies rechtlich gesehen „in Ordnung“.
1 Antwort
Ich würde ihr die Kündigung übergeben mit Zeuge, würde meinen Arbeitgeber dann telefonisch sagen das ich gehen werde und das Sc
Das würde ausreichen, wenn die Frist dabei eingehalten wird.
Die innerbetriebliche Organisation obliegt dem Betrieb und demzufolge auch die Weiterleitung durch die Empfangsdame.
Den Erhalt der Kündigung würde ich mir noch bestätigen lassen. (Kopie, Unterschrift, Datum)
Auch während der Betriebsferien ist der Chef / Inhaber erreichbar. Wenn auch nicht für jeden.
Ja, dann machst Du nichts verkehrt.
Das alles ist leider etwas kurzfristig passiert jetzt.
Kündigungsfrist = Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. bzw. Monatsletzten)
Vielen Dank, ja das Problem ist, ich habe gestern erfahren das ich die Stelle bekomme nun haben wir 2 Wochen geschlossen und ich würde alles am 30.08. persönlich einschmeissen bzw vorbeibringen und bestätigen lassen. Aber vielen Dank für die Hilfe das war nochmal die Bestätigung das ich das so machen kann!
Ja genau so habe ich mir das auch gedacht, dass ich mir das bestätigen lasse, dass ich das Schreiben rechtzeitig abgegeben habe innerhalb der Frist und würde dann eben meinen Arbeitgeber telefonisch noch kontaktieren, um mit ihm persönlich noch mal darüber zu sprechen. Das alles ist leider etwas kurzfristig passiert jetzt.