Darf der Vermieter von mir abhängig machen, ob die anderen Mietparteien gekündigt werden?


27.09.2023, 18:21

Ich soll mich nun bis Sonntag entscheiden.

4 Antworten

Der Vermieter kann euch nicht so kündigen.

Schwarzwaldkatz 
Fragesteller
 27.09.2023, 18:36

Das vermute ich auch, aber ich weiß es nicht wirklich....

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Die anderen Parteien gehen dich nichts an udd bist auch nicht verantwortlich dafür was der Vermieter tut.

Entscheide wie auch immer du entscheiden willst. Kann er euch den einfach so Kündigen?

Schwarzwaldkatz 
Fragesteller
 27.09.2023, 18:34

Weiß ich nicht, ob er uns so einfach kündigen kann🤔...

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Schwarzwaldkatz 
Fragesteller
 27.09.2023, 18:42

Das weiß ich nicht, ob er das einfach so kann🤔...

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Ob die Einzelmaßnahmen - Mieterhöhnung / Kündigung rechtens sind, müsste ein Zweifel ein Gericht ausmachen. Aber natürlich sich der Vermieter grundsätzlich erstmal eine der beiden Maßnahmen aussuchen und dann für alle geltend machen.

Ist ja auch irgendwie klar, was will er wegen Sanierung kündigen wenn da noch eine Partei wohnen bleibt (also Sanierung so u.U. gar nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre. Und was bringen ihm vielleicht die x Mieterhöhungen wenn er eine Wohnung dann leer stehen lassen müsste.

Die Mieterhöhung könnten halt vielleicht ein Loch stopfen, welches er momentan durch die unsanierte Wohnung hat (Wie gesagt muss im Zweifel ein Gericht beurteilen was hier wo durchgeht als Kündigung)

Aber das von dir als Letzte unentschlossene Person abhängig zu machen ist erlaubt

Gerhart  28.09.2023, 10:35

Der Kündigungsgrund "Sanierung" ist im BGB nicht vorgesehen !!!

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Von Experte Gerhart bestätigt
Der Vermieter macht das jetzt von mir abhängig, ob Mieterhöhung für ALLE oder Kündigung für ALLE,

mit einer derartigen Kündigungsbegründung käme er vor Gericht wohl kaum durch.

Außrerdem muss er die geltenden "Spielregeln" in Verbindung mit einer angestrebten Kündigung einhalten.... sprich er kann seine Miete um max. 15% bis 20% der Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren anheben. Zudem muss die letzte Mieterhöhung mindestens 15 Monate zurückliegen.