Umbau der Wohnung - kein Balkon mehr. Was tun?

9 Antworten

Und was genau ist eure Frage?

Die Modernisierungsmassnahmen mit erwartbarer Modernisierungserhöhung waren euch bei Mietvertragschluss bekannt.

Der Balkon mit Blick auf den Bahndamm und Strandmöbelfeeling bleibt euch erhalten, auch wenn er verglast wird. Er zählt als Wintergarten nur zur Wohnfläche dann mit seiner Grundfläche vollständig dazu. Das Einrichtungskonzept könnte man wiederherstellen, indem man die Wand zum Wohnzimmer durch Gipskarton-Ständerwerk mit Tür oder Regalwand als Raumteiler wiederherstellt, soweit man mit der offenen Einrichtung partout nicht leben wollte.

Die Modernisierungsmassnahmen habt ihr zu dulden, auch als Schichtarbeiter. Entweder kann man in den 2 Wochen Tagschicht beantragen oder eben in einer Pension Schlaf suchen, das ist zumutbar.

Und man darf jederzeit ordentlich kündigen, wenn man einen offenen Balkon will.

Anonym11111403 
Fragesteller
 05.11.2019, 14:47

Ja die waren bekannt. Aber dass der Balkon wegfällt war NICHT bekannt. Lediglich dass er renoviert wird.
Und dann drei Monate nach unserem Einzug erst zu erwähnen dass der Balkon wegfällt, finde ich einfach nicht korrekt von den Vermietern, das haben die sicher nicht erst letzte Woche in Erwägung gezogen. So eine Investition plant man vorher gründlich. Sie hätten uns doch wenigstens bei der Besichtigung sagen können, dass das evtl so kommen wird.
Mal abgesehen davon ist die Einglasung eines Balkons keine Modernisierung, sondern eine Umgestaltung.
Die neue Glasfront kann man nicht öffnen, daher kommt die Nutzung der 5qm dem Balkon nicht mal annähernd gleich.

Die Frage war, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und Tips hat, was wir tun sollen.

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imager761  05.11.2019, 15:14
@Anonym11111403

Tatsächlich fällt der Balkon überhaupt nicht weg, er wird modernisiert und sogar erweitert.

Das er als Wintergarten umgestaltet wir, liegt im Ermessen des Eigemtümers. Ebenso, wann er diese Detailentscheidung im Rahmen des Modernisierungskozeptes träfe.

Auf eure Einzelmeinung, die Wärme- und Schallschutz beim Blick auf die Bahngleise weniger wichtig findet wie auch die Verbesserung der Wohnqualität durch offenen Raumgestaltung und ganzjährige Nutzbarkeit, sondern Lärm wie mehr oder weniger Frischluft behalten möchte, muss der VM nun - auch in der Würdigung aller Interessen der Mietergemeinschaft und des energetischen Gesamtkonzepts, die durchaus zu anderem Ergebnis führen - keine Rücksicht nehmen.

Die Alternative hat er bereits benannt :-)

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Anonym11111403 
Fragesteller
 05.11.2019, 15:44
@imager761

Wärme- und Schallschutz sind uns keinesfalls weniger wichtig. Wie in meinem Beitrag erwähnt, bekommen alle anderen Wohnungen einen Wärme und Schallschutz UND einen Balkon. Auf den anderen Balkonen ist es im übrigen nicht wesentlich leiser, da diese sich ja gleich um die Ecke - und somit ebenso bei Zug und Straße befinden. Die Aussicht ist ebenfalls in etwa gleich.
Ob die Wohnqualität verbessert wird, wenn man eine Fensterfront (mit bekannter Aussicht) und eine Erweiterung eines ohnehin sehr geräumigen Wohnzimmers anstatt eines Balkons mit Fenster- Türelement hat, sei mal so dahingestellt.
Weiterhin denken wir, dass sich ein Wintergarten weder zum grillen, noch zum Rauchen oder zum DRAUSSEN SITZEN eignet, da man die Fenster ja nicht einmal öffnen kann. Ein wesentlicher Bestandteil der Balkonnutzung ist aber die Möglichkeit, draußen sitzen zu können.
Die Unterstellung, wir würden die „Vorteile“ nicht würdigen oder für unwichtig befinden, ist schlichtweg undifferenziert. Das Haus steht nicht unmittelbar neben den Bahngleisen, es sind Bäume und eine Grünfläche dazwischen. Die Läutstärke rechtfertigt nicht einmal gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutzfenster.

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imager761  05.11.2019, 16:39
@Anonym11111403

Es mag ja stimmen, das Holzkohle-Grillen oder Rauchen auf dem Balkon ohne Geruch in der Wohnung nach der Modernisierung wegfallen. Aber hindert den VM nicht daran, die Massnahmen in dieser Form durchzusetzen. Auf eure Duldungspflicht wie außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wurde bereits verwiesen.

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Anonym11111403 
Fragesteller
 05.11.2019, 16:56
@imager761

Unserer neuesten Recherche zur Folge haben wir eine Duldungspflicht für Modernisierungen, nicht aber für eine Umgestaltung, als solche gilt die Einglasung des Balkons in diversen Urteilen, da der Grundriss verändert, der Zugang nach draußen unmöglich wird und die Neuerung nicht unter energetischen Aspekten zu rechtfertigen ist.

Das Ganze bedarf also unserer Zustimmung, trotzdem bedanke ich mich für die hilfreichen Anregungen.

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Ganz ehrlich, wenn ich das schon höre, "energetische Sanierung" / dass es Umbauarbeiten (für den Balkon) gibt, hätte ich die Wohnung NIEMALS genommen.

Denn eines ist doch dabei immer klar: Die Miete wird nachher immer deutlich teurer sein, als vorher. Denn die Umschreibung "energetische Sanierung" bedeutet nichts Anderes als "Luxussanierung".

Ich würde euch dringendst empfehlen auszuziehen, zur Not eben zu Familie und/oder Freunden. Aber ausbeuten lass ich mich NICHT! Na ja, bei mir wäre es ja nie soweit gekommen. Nehmt also die Kündigungsfrist an.

Woher ich das weiß:Recherche
bwhoch2  05.11.2019, 11:41
Denn die Umschreibung "energetische Sanierung" bedeutet nichts Anderes als "Luxussanierung".

Das ist Quatsch. Durch bessere Wärmedämmung und einen verglasten Balkon wird die Wohnung nicht zur Luxuswohnung.

Was man mehr an Miete bezahlt, hat man teilweise durch günstigere Heizkosten wieder und durch erhöhten Wohnkomfort, wenn auch das hier nicht ganz so passt.

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Jack19X1  05.11.2019, 19:39
@bwhoch2

So viel Heizkosten kann man gar nicht einsparen, nach einer solchen Sanierung und der darausfolgenden enormen Mieterhöhung.

Wie hoch sind denn deine Heizkosten pro Monat? 500€? Ich weiß ja nicht, wie viele Zimmer du heizt, aber die Zimmer, die man nicht benutzt, sollten nicht ebenfalls auf höchster Stufe geheizt werden.

Bei ihr sind es wohl ca. 2 Zimmer, die geheizt werden müssen. Wie teuer müssten ihre Heizkosten pro Monat sein, damit sie nach der Sanierung, nichts zusätzlich draufzahlen muss?

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Anonym11111403 
Fragesteller
 05.11.2019, 13:34

Es sprach für uns ja nichts gegen einen neuen Balkon, an einer besseren Dämmung gibt es auch nichts zu meckern.

Wir haben nur auf keinen Fall damit gerechnet, dass dieser Verein da Sanierungen im Wert von 1,8 Millionen (!) in diesem Ausmaß durchführt und uns den Balkon zur Wohnfläche umgestaltet, weil das einfach unnötig ist...

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Jack19X1  05.11.2019, 19:35
@Anonym11111403

Daher würde ich NIE einziehen:

Das wird am Anfang doch immer kleingeredet, damit sie erstmal Miete abkassieren können, und wenn dann genug beisammen ist, wird eben intensiv saniert, egal was vorher besprochen wurde.

Was meinst du, warum er dir jetzt keine 3-monatige Kündigungsfrist aufbrummen kann? Weil er gelogen hat.

Und merken muss man sich immer eines: Sanieren ist immer kostenintensiv, da ja von der ganzen Statik umgebaut wird. Eine "kleine Sanierung" gibt es nicht.

Wenn man wie in deinem Fall, das vorher-besprochene, sind eigentlich Instandhaltungs-/Renovierungsarbeiten, oder von mir aus auch

Modernisierungsarbeiten= aber bei diesen Begriff muss man wieder aufpassen, wie weit die damit gehen: Nur neue Heizkörper, ist okay; Aber gleich auch eine Fußbodenheizung zu verlegen, ist wieder ziemlich kostenintensiv.

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Anonym11111403 
Fragesteller
 05.11.2019, 19:51
@Jack19X1

Ja dass wir nicht hätten einziehen sollen, haben wir nun schmerzlich erfahren müssen.
Ich weiß dass Sanierungen teuer sind, aber eine Dämmung, wie zu Beginn kommuniziert, ist ja sicher günstiger als gleich eine neue Außenfassade bzw Umbau dieser Hausseite.
Das war unser erster Umzug und wir haben ehrlich gesagt gedacht, dass eine Genossenschaft nicht so handeln würde.

Wir sind einfach enttäuscht, dass wir jetzt nicht die Wohnung haben, die wir ursprünglich auch gemietet haben.

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Jack19X1  05.11.2019, 19:59
@Anonym11111403

Ja, am Besten in Zukunft so vorgehen:

Wenn der nächste Vermieter sagt, dass die Wohnung umgebaut wird, wisst ihr "NIEMALS einziehen. Sofort ablehnen."

Ihr wollt eine Wohnung, die NICHT umgebaut wird. Wenn der Nächste Nichts über bauliche Veränderungen sagt, fragt am Besten nach:

,,Die Wohnung bleibt so? Wird nicht umgebaut, oder luxussaniert?"

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bwhoch2  06.11.2019, 08:41
@Jack19X1
Und merken muss man sich immer eines: Sanieren ist immer kostenintensiv, da ja von der ganzen Statik umgebaut wird. Eine "kleine Sanierung" gibt es nicht.

Eine Badsanierung z. B. greift in der Regel nicht in die Statik ein.

Eine Außenwanddämmung hat normalerweise nichts mit Statik zu tun.

Eine Balkonsanierung kann, wenn es sich um marode Betonbalkone handelt, in die Statik eingreifen, aber wenn nur eine Betonsanierung stattfindet, ändert sich an der Statik erst einmal nichts.

Insofern ist er Satz überflüssig.

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Jack19X1  06.11.2019, 10:41
@bwhoch2

Da ist wohl eher dein Satz überflüssig, da du ja sogar selbst schon zugibst, dass es nur unter gewissen Voraussetzungen, ein Balkonsanierung nicht in die Statik eingreift.

Ich weiß schon, dass du auf Seiten der Luxussanierer bist. Brauchst es mir also nicht noch mal zu beweisen.

Und du kannst aufhören zu kommentieren, ich helfe dir dabei: Ich lese einfach deine weiteren Kommentare nicht mehr.

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bwhoch2  06.11.2019, 11:02
@Jack19X1

Dennoch will ich Dir einen hindrücken. Beleidigt zu sein, nur weil jemand einen Einwand hat, wird der Sache nicht gerecht. Es gibt Sanierungen, die mit Statik nichts zu tun haben. Zum Beispiel muss man bei einer Balkonsanierung erst einmal schauen, was überhaupt gemacht wird. Wird nur der Beton saniert oder werden gar auf die vorhandene Platte neue Balkone aufgesetzt, was durchaus auch möglich ist oder werden sie komplett ausgetauscht.

Ich bin gar nicht auf der Seite der Luxussanierer, sondern auf der Seite der Sinnvoll-Sanierer. Bei einer Sanierung geht es zunächst einmal um das Haus selbst. Welche Sanierung ist sinnvoll, um den Wert des Hauses zumindest für die nächsten Jahrzehnte noch einigermaßen zu erhalten. Jede Sanierung muss sich langfristig irgendwie auch rechnen. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man es lassen und lieber das Haus dem Verfall Preis geben. Dann wird es eben fortan nur noch abgewohnt, bis es nicht mehr bewohnbar ist.

Welche Folgen das haben kann, wenn das in großem Stil passiert, wird man wohl in den kommenden Jahren in Berlin beobachten können. Da bin ich jetzt schon gespannt. Vonovia erwartet z. B., dass viele Groß-Eigentümer (zu denen ich nicht gehöre), Sanierungen in Berlin deutlich zurück fahren werden.

Die betroffenen Mieter wird es anfangs freuen, aber wie es dann in 10 oder 15 Jahren aussehen wird?

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Es wird uns von der Genossenschaft zugestanden, bis Ende November außerordentlich zu kündigen.

Das ist ein normaler Hinweis, den Sie annehmen können oder auch nicht.

Allerdings können wir uns einen erneuten Umzug nach 3 Monaten nicht leisten und haben auch keine Zeit dafür das so kurzfristig zu machen.

Da bleibt Ihnen die Möglickeit zur fristgerechten Kündigung zu einem Zeitpunkt, der Ihnen für die Aufgabe der Wohnung geeignet erscheint.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi, ich würde einfach mal abwarten und nicht sofort umziehen.

Erstmal muß die Sanierung fertig sein, dann gibt es die Mieterhöhung. Vielleicht gefällt euch das neue Wohnzimmer, vielleicht nicht, dann könnt ihr euch 2020 nach einer neuen Whg. umgucken und fristgemäß kündigen.

Außerdem, u.U. könnte man sich mal informieren ob Mietminderung während der Sanierungszeit möglich ist, weil z.B. der Balkon nicht nutzbar ist. Aber k.A. ob das möglich ist.

Desweiteren, ob die Sanierung planmäßig beginnt, abwarten.

Wenn dann eure Whg. dran ist, könnte man u.U. auch einfach in Urlaub fahren und schon ist das Schlafproblem gelöst.

Ist sicherlich ärgerlich.

Energetische Modernisierung.

Ich gehe fast davon aus, dass ihr den Umbau dulden müsst. Siehe § 555d BGB. Einen Härtefall kann ich in der Frage nicht erkennen, kann aber möglich sein.

Ihr habt aber das Recht auf eine Sonderkündigung nach § 555e BGB. Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monat nach Zugang der Modernisierungsankündigung.