Mieterhöhung, schwerbehinderte, und andere sorgen?
Hallo zu Beginn folgende Fakten:
Mieter zu zweit in dieser Wohnung seit 2008
Meine Frau hat MS mit gdb 60g
April 2018 Vermieterwechsel
Bis jetzt noch nicht den Mietvertrag umgeschrieben und Jahresabrechnung nicht erhalten.
Er Kommuniziert nur über Whattsapp und teilte mit das wir den Mietvertrag demnächst ortsüblichen anpassen. Für mich heißt das Mieterhöhung! Habe mal was von einer Sperrfrist gelesen aber ich finde dies nicht mehr. Darüberhinaus haben wir in Folge eines Badewannen zur Dusche Umbaus durch die Krankenkasse auch die Toilette inklusive Leitungen auf eigene Kosten ersetzt. Leider war das nicht schriftlich. Können wir diese vorab quasi mündliche Ankündigung abwenden?
7 Antworten
Der Mietvertag bleibt so wie er ist. Der neue Vermieter hat den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen.
Zum Rest: Wendet Euch an den Mieterschutzbund.
Bis jetzt noch nicht den Mietvertrag umgeschrieben und Jahresabrechnung nicht erhalten.
Man muss keinen neuen Mietvertrag machen, wenn der Vermieter sich ändert.
Es gilt §566 BGB Kauf bricht nicht Miete.
Auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
Ja, aber es gibt doch sowas wie eine Sperrfrist, ab wann er nach der Übernahme erst erhöhen darf
Das wäre der Fall wenn normale Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Hier hat nur der Vermieter gewechselt:
- Er tritt anstelle des alten Vermieters in den Mietvertrag rein.
- Ein neuer Mietvertrag muss nicht gemacht werden und kann auch nicht gemacht werden, wenn der Mieter nicht einverstanden ist.
- Mieterhöhungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Nur weil jetzt der Vermieter gewechselt hat, kann man nicht einfach die die Miete neu festlegen.
2017 alles gut es geht um die 2018, da ich mal denke das es sich um Guthaben handelt soweit ich rausgefunden habe muß der Vermieter diese ab Januar 2018 zahlen von daher ergibt sich ja quasi ein Plus von 4 Monaten oder habe ich einen denkfehler
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hat der Vermieter noch bis 31.12.2019 die Gelegenheit die NK-Abrechnung zu erstellen und etwas zu fordern, falls die Abrechnung eine Nachzahlung gibt.
Macht der Vermieter die Abrechnung zu spät, kann er nichts mehr fordern aber Guthaben muss er noch auszahlen, die gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Wenn eine Mietwohnung verkauft wird, dann bleibt der alte Mietvertrag gültig !
Darum würde ich keinen neuen unter schreiben, schon gar keinen schlechteren.
Mieterhöhung - damit wirst Du wohl leben müssen
Wenn es so ist, dann hat er sie natürlich einzuhalten.
Google hilft Dir da.....
Nein, gibt es nicht. Allerdings darf er das erst nach seiner Eintragung im Grundbuch als Eigentümer.
Der alte Mietvertrag ist nachwievor so wie mit dem alten Vermieter geschlossen gültig und kann nur mit dem EInverständniss beider Parteien geändert werden. Wenn euer Vermieter also nicht ändern will, könnt Ihr da nichts machen.
Eine Mieterhöhung hat auch nichts mit dem Mietvertrag ansich zu tun.
Eine Mieterhöhung muss vorher schriftlich angekündigt werden. Ihr habt dann immer noch genug Zeit dieser dann zu wiedersprechen. Die Fristen etc kanns du selber bei Google finden , geb einfach " Mieterhöhung "ein.
Dein Mietvertrag war ist und bleibt so wie er in deiner Hand ist voll rechtswirksam. Kauf bricht nicht Miete. Lehne jede diesbezügliche Forderung zurück
Das Mieterhöhungsverlangen kann/muss zu gegebener Zeit überprüft werden. Melde dich dann wieder. Derzeit Ruhe bewahren und Schweigen.
Für die Abr. d. Vorauszahlungen für 18 hat dein V. noch Zeit bis Jahresende, also keine Panik.
Ja, aber es gibt doch sowas wie eine Sperrfrist, ab wann er nach der Übernahme erst erhöhen darf