Mieterhöhung Balkonmodernisierung?

5 Antworten

Nein, es wird nicht zu einer Mieterhöhung kommen. Diese hätte der Vermieter dann auch angekündigt. Hat er nicht, also ist nicht.

Er könnte natürlich nach Durchführung der Maßnahme noch eine Modernisierungsmieterhöhung ankündigen, die dann aber erst 9 Monate nach Ausführung wirksam ist.

In der Ankündigung muss er aber neben dem Modernisierungsbetrag auch angeben, woraus sich eine Modernisierung ergibt. Handelt es sich nur um Sanierung, also einen wasserundurchsichtigen Bodenbelag auf die vorher reine Betonplatte und ein neues Geländer anstelle des schon etwas angerosteten, ist es keine Modernisierung und dann gibt es auch nichts zu erhöhen.

KeineAhnung9898 
Fragesteller
 31.07.2023, 17:35

Bisher hat der Vermieter nur angekündigt, dass am Mittwoch eine Firma vorbeikommt die einen Schaden in der Wohnung begutachtet (Kleinigkeit) und in diesem Zuge den Balkon besichtigt.

der Vermieter möchte anstatt den bisherigen „Natursteinplatten“ und einem Holzgeländer (beides vollkommen in Ordnung) einen Steinteppisch und ein Edelstahlgeländer installieren lassen. 

Beides bringt uns überhaupt nichts, die das Begehren die Miete zu Erhöhen hat er aber bereits durchblicken lassen.

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bwhoch2  31.07.2023, 17:41
@KeineAhnung9898

Vermutlich hat das Haus mehrere Balkone und er will, dass diese einheitlich belegt sind mit lauter gleichen Geländern. Das ist nichts Verwerfliches, aber eben auch keine Modernisierung.

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KeineAhnung9898 
Fragesteller
 31.07.2023, 17:45
@bwhoch2

Es ist in der Tat nur ein Balkon vorhanden. Ich verstehe es absolut nicht

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Offensichtlich wird über eine Mieterhöhung momentan lediglich spekuliert!

Du schreibst:

mein Vermieter will bei unserem völlig intakten Balkon einen neuen Bodenbelag und ein neues Geländer anbringen.

Willst du deinem Vermieter vorwerfen, dass er nicht nur Miete kassiert, sondern Gelder auch reinvestiert?

Wesentlich häufiger ist es nämlich genau umgekehrt. Nur die allernötigste Flickschusterei und keinen Cent mehr als wirklich nötig.

Sieh dir doch mal Häuser an, an denen seit 30 Jahren nichts mehr gemacht wurde.

Vermieter sind auch Unternehmer.

Häufig stellt sich auch einfach nur die Frage in die eigene Immobilie zu investieren oder mehr Steuern zu zahlen.

Einnahmen werden versteuert und Ausgaben steuerlich geltend gemacht.

Die beschriebene Modernisierung ist schon umfangreich. Langfristig aber sicher sinnvoll.

Feuchtes Mauerwerk zu sanieren ist wesentlich teuerer

KeineAhnung9898 
Fragesteller
 01.08.2023, 16:16

Es ist eifach unnötig. Nicht einmal die Fugen sind abgenutzt und das Geländer auch absolut tadellos.
wenn es wirklich um Optik o.ä. ginge würde er auch die restliche Holzvertäfelung ändern und nicht nur das wofür gerade Geld da ist.

Es sieht eben wirklich so aus, dass er genau das was du beschreibst vorhat: (unsinnig) Investieren, kurzfristig steuern sparen und mittelfristig mehr Miete kassieren.

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Eine Modernisierung = Wertsteigerung kann immer auf die Mieter umgelegt werde, WENN es sich nicht nur um eine Instandsetzung handelt.

Ob es für den Mieter Sinn ergibt, oder ob er das gut findet, ist irrelevant.

Beispiel: der Vermieter erneuert den spröden Beton-Balkonboden durch einen neuen Beton-Boden = Instandsetzung

Giesst er neuen Beton Boden und legt noch Teakholz - Dielen drauf = Modernisierung

KeineAhnung9898 
Fragesteller
 31.07.2023, 17:49

Er will guten Boden rausreissen und anderen rein und ein vollkommen intaktes Holzgeländer durch ein Edelstahlgeländer ersetzen. Beides passt nicht einmal zum Stil des Hauses.

Kann es voll umgelegt werden oder muss eine zukünftig sicher irgendwann mal anstehende Instandhaltung abgezogen werden?

Wer entscheidet denn ob sowas wertsteigernd oder gar modern ist?

Im Zweifel ein Gericht?

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wolfman74  31.07.2023, 18:40
@KeineAhnung9898

Im Zweifel ein Gericht, ja .

Allerdings geht ein Gericht meisten davon aus, das eine Wertsteigerung bei einer Modernisierung automatisch gegeben ist.

neu sticht alt , Edelstahl sticht Blech , Dāmmung sticht Mehrverbrauch , Parkett sticht Laminat usw.

Sobald etwas ´hochwertiger´wird und auch bei einem Verkauf Berücksichtigung findet, spricht man von einer Wertsteigerung.

Warte doch erstmal ab,was der Vermieter vorhat.

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Ein Vermieter hat nach § 555b Nr. 1,3,4,5 oder 6 BGB das Recht, die Miete nach einer Modernisierung seiner Immobilie zu erhöhen. Dafür muss der Mieter aber von der baulichen Veränderung profitieren. Dies ist der Fall, wenn er z.B. Energie spart oder sich der Wohnwert verbessert.

Dann ist die Erhöhrung auch nicht rechtens.

Ausser der Balkon war in so schlechtem Zustand, dass sich der Wohnwert tatsächlich verbessert. Ist ja auch immer etwas subjektiv.

KeineAhnung9898 
Fragesteller
 31.07.2023, 17:19

Bisher hat der Vermieter nur angekündigt, dass am Mittwoch eine Firma vorbeikommt die einen Schaden in der Wohnung begutachtet (Kleinigkeit) und in diesem Zuge den Balkon besichtigt.

der Vermieter möchte anstatt den bisherigen „Natursteinplatten“ und einem Holzgeländer (beides vollkommen in Ordnung) einen Steinteppisch und ein Edelstahlgeländer installieren lassen.
Beides bringt uns überhaupt nichts, die das Begehren die Miete zu Erhöhen hat er aber bereits durchblicken lassen.

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nein meines achten nach du hast es ja nicht beantrag sondern der eigentümer