Änderung am Mietvertrag?
Ich werde bald in eine neue Wohnung ziehen und habe dafür auch schon alles ausgefüllt, der von allen Parteien unterschriebene Mietvertrag liegt mir auch vor. Jetzt gab es aber wohl einen Fehler seitens der Verwaltung und es wurde eine zu niedrige (Kalt)miete angegeben. Sie wollen die erste Seite einfach austauschen, sodass der Vermieter bekommt was er anfangs auch verlangt hat. Geht das einfach so? Kann der Vertrag quasi undokumentiert wegen einem Fehler geändert werden, muss das nicht schriftlich festgehalten werden?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort!
Nachtrag: Ich war unter dem Eindruck, ich zahle die Miete, die auch gerde im Vertrag angegeben ist, da ich Nachmieter von jemandem bin. Es hat sich wohl die Miete erhöht und mein Vormieter hat es nicht ganz auf dem Schirm gehabt. Die Verwaltung aber wohl auch nicht, wenn sie den älteren (und niedrigeren) Betrag in den Vertrag aufgenommen haben.
Nachtrag 2: Die Verwaltung hatte sich das falsch ausgedacht und der Vermieter wusste gar nichts davon, dass die Verwaltung so in seinem Namen handelt.. Konnte also doch bei der "illusorischen Idee" der günstigeren Miete bleiben.
2 Antworten
Ein einmal unterschriebener Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert werden.
Hast Du ein Exemplar mit beiden Unterschriften in der Hand?
Danke für deine Antwort! Ja, ich habe eines der zwei Exemplare des ursprünglichen Vertrags.
Man kann Dinge auch verkomplizieren und verkopfen.
Lösung 1
Die Miete wird angepasst und das Vertragsmuster neu unterzeichnet - fertig.
Macht man das nicht, weil man ja auf sein Recht besteht, da der "alte Vertag gültig ist" und alle sind je eh nur doof....
Lösung 2:
Dann kommt in 3 Wochen der erste Nachtrag zum Mietvertrag mit der gerechtfertigten Mieterhöhung.
Wenn du nicht unterschriebst gilt das als Kündigung Mieterseits...
Was hat man dann gewonnen - nix was hab ich verloren 3 Wochen Lebenszeit...
Illusorisch bleibt die Idee dort zur Miete zu wohnen mit dem alten, "günstigen" Preis.