Änderung am Mietvertrag?


21.05.2024, 11:42

Nachtrag: Ich war unter dem Eindruck, ich zahle die Miete, die auch gerde im Vertrag angegeben ist, da ich Nachmieter von jemandem bin. Es hat sich wohl die Miete erhöht und mein Vormieter hat es nicht ganz auf dem Schirm gehabt. Die Verwaltung aber wohl auch nicht, wenn sie den älteren (und niedrigeren) Betrag in den Vertrag aufgenommen haben.

2 Antworten

Ein einmal unterschriebener Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert werden.

Hast Du ein Exemplar mit beiden Unterschriften in der Hand?


mitbrotundspiel 
Fragesteller
 21.05.2024, 11:44

Danke für deine Antwort! Ja, ich habe eines der zwei Exemplare des ursprünglichen Vertrags.

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Man kann Dinge auch verkomplizieren und verkopfen.

Lösung 1

Die Miete wird angepasst und das Vertragsmuster neu unterzeichnet - fertig.

Macht man das nicht, weil man ja auf sein Recht besteht, da der "alte Vertag gültig ist" und alle sind je eh nur doof....

Lösung 2:

Dann kommt in 3 Wochen der erste Nachtrag zum Mietvertrag mit der gerechtfertigten Mieterhöhung.

Wenn du nicht unterschriebst gilt das als Kündigung Mieterseits...

Was hat man dann gewonnen - nix was hab ich verloren 3 Wochen Lebenszeit...

Illusorisch bleibt die Idee dort zur Miete zu wohnen mit dem alten, "günstigen" Preis.