Mieter will einen Vertrag mit höherer Miete?

1 Antwort

Rückwirkend könnt Ihr den vertraglichen Mietzins nicht mehr erhöhen, sofern sich die Dir von Deinem Vermieter an Dich gerichtete Mieterhöhung alleinig auf die Kaltmiete ohne NK und HK bezog.

Ansonsten könntest Du Deiner Sis im Rahmen einer ordentlichen Jahresendabrechnung für NK und HK allerdings durchaus eine rechtskonforme Endabrechnung dann noch zukommen lassen, wenn Ihr als HM / UM zuvor dafür nicht eine Pauschal-Warmmiete incl. NK zu 371 Euro vertraglich vereinbart hattet.


Naleesha 
Beitragsersteller
 22.01.2025, 10:03

Kaltmiete 220€, Nk Vorauszahlung 151€ =371€ warm

Gnurfy  22.01.2025, 16:40
@Naleesha

Und wo wurde vom Wohnungseigentümer nun erhöht?

Naleesha 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 20:36
@Gnurfy

Die Nebenkosten sind in MEINEM Mietvertrag um 20€ gestiegen.

Das habe ich nicht an den Untermietvertrag weitergereicht.

Im Prinzip müsste ich jetzt also (nach meinem Verständnis) die 391€ an meinen Vermieter zahlen, während ich von meiner Schwester "nur" 371€ zu erhalten habe.

Meine Schwester meint aber, da sie mit ihren letzten Zahlungen 391€ gezahlt habe, solle ich ihr auch einfach den Vertrag mit der korrigierten Summe ausstellen. (Zitat: der Vertrag muss mit meinen Überweisungen schon zusammenpassen.)

Deshalb hier die Frage: lieber einfach den "neuen" Vertrag ausstellen, wo ab August 2024 die Miete 391€ beträgt, oder lieber die "zuviel" gezahlte Miete mit Hinweis zurückschicken?

Gnurfy  24.01.2025, 21:08
@Naleesha
Im Prinzip müsste ich jetzt also (nach meinem Verständnis) die 391€ an meinen Vermieter zahlen, während ich von meiner Schwester "nur" 371€ zu erhalten habe.

Richtig, Du musst diese NK-Erhöhung an Deinen Vermieter ab rechtswirksamkeit seiner neuen Forderung künftig an Deinen VM bezahlen. Hast Du in diesem Zuge auch bereits von Deinem VM eine Jahres-Endkostenabrechnung für die WHG von Deinem VM erhalten mit entsprechendem Guthaben oder Soll?

Anhand dieser neuen NK-Aufstellung für den künftigen Abschlag kannst Du dann entsprechend eine NK-Abschlagserhöhung nebst etwaiger Guthaben/Soll (anteilig) schriftlich samt entsprechender Kopien der höheren Abschlagsforderungen samt Abrechnung Deines VM gegen Dich an Deine Untermieterin schriftlich weiter leiten.

Die grundlegende Erhöhung der mtl. NK-Pauschale hat für Deine UM frühestens erst ab dem 1. des Folgemonats des schriftlichen Zugangs Deiner Pauschalanhebung an Sie Wirksamkeit, und etwaige Nachforderungen aus dem Vorjahr kannst Du nur anteilig ab dem Beginn ihres Mietvertrages bis zum 31.12.2024 noch zusätzlich verlangen.

Naleesha 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 21:24
@Gnurfy

Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass du die ganze Zeit am Kern der Frage vorbei liest:

Es geht nicht darum, was ich von ihr verlangen KÖNNTE.

Meine Schwester meint wörtlich:

"Ich brauche einen geänderten Mietvertrag in dem die 391€ korrekt aufgeführt sind für die Wohngeldstelle. Ich hab nur den wo noch 371 drin stehen"

Woraufhin ich:

"Du zahlst ja auch nur 371€.

Die 391 beziehen sich auf MEINEN Mietvertrag.

Auf die 20€ kommt es mir echt nicht an."

Denn ich bin der Meinung, sie muss ja nur die Summe zahlen muss, die vertraglich vereinbart ist.

Daraufhin sie wieder:

"Tu ich nicht, siehe letzte Zahlungen^^

So groß kann der Akt nicht sein dass Ding um zu schreiben oder? Muss mit meinen Überweisungen schon zusammen passen."

Jetzt frage ICH mich wieder, ob sie da einfach einen geänderten Vertrag fordern kann, oder ich ihr einfach die 20€/mtl. Zurückschicken soll!

Gnurfy  24.01.2025, 21:36
@Naleesha

Ich habe das Gefühl, hier jetzt auszusteigen, wenn Du mir sowas wie

Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass du die ganze Zeit am Kern der Frage vorbei liest:

hier vorhalten möchtest.

Wenn Du meine korrekte Vorgehensweise als Untervermieterin nicht verstehen möchtest, bin ich raus.

Und sofern Du Deiner Untermieterin seinerzeit schriftlich einen Pauschalmietvertrag incl. NK und HK ohne die Zusatzverabredung einer möglichen und regelmäßigen Anpassung der Teilabschläge für NK + HK gabst, so bist Du nun als "Vermieterin" daran gebunden.