Was darf ein Vermieter eigentlich alles?
Hallo, ich frage mich was ein Vermieter alles darf,denn unserer
- kommt unangekündigt rein ins Gebäude
- bei Schäden,unternimmt er nichts, 3x keller voller wasser nichts gemacht, türen gehen nicht zu,fenster undicht, mäuse, laminat kaputt etc
-Er ist bei unseren Nachbarn einfach reingegangen in die Wohnung,morgens als sie schliefen hat ihr Schlüssel aus der Tür genommen damit sie nicht auf ihn abschließen können
- Er kommt Nachts, wenn ich mit meiner Sis alleine bin,möchte im Keller des Hauses übernachten,weil es ihm gehört angeblich;hat aber kein Schlüssel,klingelt Sturm bei uns
-Er schreibt alle Sachen zur Miete mit der Hand und alles voller Fehler,er wollte 1,7€ für Haftpflichtversicherung, im Endeffekt war unser Anteil aber nur 42€
-Er erhöt die Miete wie er will
6 Antworten
was der da veranstaltet ist suuper Fall für Rechtsanwalt.
Der Vermieter begeht einige strafbare Handlungen wie Hausfriedensbruch, Vertragsbrüche usw
-Er ist bei unseren Nachbarn einfach reingegangen in die Wohnung,morgens als sie schliefen hat ihr Schlüssel aus der Tür genommen damit sie nicht auf ihn abschließen können
Was darf ein Vermieter eigentlich alles?
Das, was deine Eltern ihm als Mieter zugestehen. Du musst ihn als Haushaltsangehöriger nicht unangemeldet in die Wohnung deiner Eltern lassen oder an die Tür gehen, wenn es (sturm)klingelt.
Was darf ein Vermieter eigentlich alles? Hallo, ich frage mich was ein Vermieter alles darf,denn unserer kommt unangekündigt rein ins Gebäude
Der Hausflur Keller, Dachboden usw. ist Gemeinschaftsfläche, da darf er rein ohne dass er sich vor dazu anmelden muss.
- Er kommt Nachts, wenn ich mit meiner Sis alleine bin,möchte im Keller des Hauses übernachten,weil es ihm gehört angeblich;hat aber kein Schlüssel,klingelt Sturm bei uns
Da kann man ihn auffordern, dass er Euch in Ruhe lässt, notfalls mit einer einstweiligen Verfügung bzw. Unterlassungsklage
-Er schreibt alle Sachen zur Miete mit der Hand und alles voller Fehler,er wollte 1,7€ für Haftpflichtversicherung, im Endeffekt war unser Anteil aber nur 42€
-Er erhöt die Miete wie er will
Gegen beides kann man Widerspruch einlegen bzw. bei einer nicht berechtigten Mieterhöhung zahle ich einfach die bisherige Miete
Wenn es sich um kein Einfamilienhaus handelt, darf ein Vermieter immer die Gemeinschaftsflächen, den Keller, Dachboden, Treppenhaus betreten.
Zu den Mängeln, die Sie aufführen, müssen Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Auflistung der Mängel und Behebungsfrist an den Vermieter senden.
Wenn die Vorfälle aber so nervig sind, würde ich Ihrerseits über eine Kündigung nachdenken und mich schon nächste Woche auf Wohnungssuche begeben.
Da ihm das Gebäude gehört, kann er es jederzeit besichtigen. Nur die gemietete Wohnung ist für ihn tabu. Dafür muss er sich anmelden und einen Termin VEREINBAREN
Hausfriedensbruch bei Gemeinschaftsfläche?
Wohl kaum.
Ich darf jederzeit den Hausflur betreten und auch in die Kellergänge gehen, das muss ich nicht ankündigen.
Was anderes wäre es, wenn es ein Einfamilienhaus ist und wenn hinter der Haustür praktisch die Wohnräume beginnen und ich da einfach rein könnte.