Verständnisfrage zu Index-Mietvertrag?
Wir haben Mitte 2020 einen Mietvertrag verlängert, der folgende Wertsicherungsklausel enthält:
"Der Pachtzins wird für die Dauer von 5 Jahren bis zum 31.03.2024 festgeschrieben und danach greift die Wertsicherungsklausel.
Ändert sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen (Basisjahr 2015 = 100) ab dem 01.04.2025 geltenden Index, so erhöht oder vermindert sich im gleichen Verhältnis die Höhe des monatlich zu zahlenden Pachtzinses.
Eine Änderung bleibt außer Betracht, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um weniger als 10 Prozent ändert. Der erhöhte oder verminderte Pachtzins ist erstmalig für den Monat zu bezahlen, der dem Monat folgt, indem sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent verändert hat."
Uns ist nun nicht vollständig klar, was diese Klausel für die tatsächlich zu erwartende Erhöhung bedeutet.
Ist das Basisjahr 2015 noch relevant? Oder können wir vom "neuen" Basisjahr 2020 ausgehen, welches seit 2023 das offizielle Basisjahr des Index ist?
Würde sich die Klausel quasi automatisch auf das neue Basisjahr beziehen, wäre in unserer Betrachtung mit einer Erhöhung im April zu rechnen, die sich aus der Differenz des Basiswerts 2020 (100%) und dem Wert im April, vermutlich irgendetwas um die 117% ergibt. Wir würden also von einer Erhöhung um ca. 17% ausgehen.
Verstehen wir das richtig?
2 Antworten
Man kann die Indexsteigerung vom Basisjahr 2015 an bis zum Moment der Umstellung auf das Basisjahr 2020 nachsehen und dementsprechend die Erhöhung bis zu diesem Zeitpunkt berechnen. Dann nimmt man den erhöhten Betrag und betrachtet die Steigerung des erhöhten Betrags um die Indexsteigerung seit 2020.
Am Ende hat man dann den Betrag, der ab April 2024 fällig wird. Rechnet also mit einer Erhöhung auf diesen Betrag und wenn es anders kommt, umso besser für Euch.
Mietvertrag oder Pachtvertrag - das ist nicht das selbe. Es wird hier von Pachtzins gesprochen.
Ein Pachtvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien. Ist doch als Indexjahr 2015 vereinbart gilt das.
Möchte man eine Anpassung des Indexjahres wäre in meinen Augen ein neuer Vertrag zu schließen (oder ein Nachtrag) der diesen Sachverhalt darstellt.
Vielen Dank für diese erste Einschätzung. Wir lesen dies insbesondere aus diesem Artikel deutlich anders: https://forumnachhaltigeimmobilien.com/2021/07/08/verbraucherpreis-indexklauseln-im-miet-und-pachtvertrag-kein-basisjahr-bei-prozentklauseln-erforderlich-und-weitere-neuerungen-des-bgh/