Mieterhöhung nach ortsüblichen Mietspiegel?

4 Antworten

Wie hoch eine Anhebung des Mietzins bei jedem Mieter erfolgt, ist generell Sache des Vermieters - es besteht ja auch immer ein eigener Vertrag. Insofern kannst Du Dich m.E. nicht auf die Anwendung des gleichen Mietspiegels berufen, solange die individuelle Erhöhung nicht über dem aktuell zugrunde liegenden liegt.

Es kann ja auch sein, dass der VM die Erhöhung von der Anzahl der Mietjahre abhängig macht, dem vermuteten Einkommen (Rentner wenig, Gutverdiener viel Zuschlag) oder andere Kriterien.

Also einfach einmal nett den VM fragen.

Ich habe in einer Wohnung den Mietpreis mind. 1,- € unter dem Rest der Eigentümermieten liegen, da ich es in meinem Fall für den Mieter sozial angemessener finde und er schon über 15 Jahre sehr pfleglich mit der Wohnung umgeht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat
Sanne946 
Fragesteller
 22.04.2024, 08:37

Dankeschön

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Dennoch kann es sein, dass die Wohnungen unterschiedlich sind, was zu Unterschieden bei den Preisen nach Mietspiegel führen kann.

Sanierungen sind nicht erforderlich, wenn die Miete erhöht werden soll. Es gelten die §§ 558 ff BGB.

Ein Mietspiegel wird nach bestimmten Kriterien von den jeweiligen Gemeinden erstellt und gilt für alle im Mietspiegel benannten Objekte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
bwhoch2  22.04.2024, 08:38

Aber in jedem Mietspiegel gibt es eine Liste von Zu- und Abschlägen für den Zustand der jeweiligen Wohnung, also z. B. einfache Ausstattung, gehobene Ausstattung. Nur Badewanne oder auch BW + Dusche oder Gäste-WC separat oder eben nicht separat. Rollläden vorhanden oder nicht. Usw.

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Gerhart  22.04.2024, 09:48
@bwhoch2

Das ist aber nur im qualifizierten Mietspiegel ersichtlich

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bwhoch2  22.04.2024, 09:53
@Gerhart

Einen anderen "ortsüblichen Mietspiegel", der für Mieterhöhungen heran gezogen werden kann, kenne ich nicht. GGImmo schreibt, dass der Mietspiegel von den jeweiligen Gemeinden nach bestimmten Kriterien erstellt wird. Demzufolge sollte es sich hierbei um einen qualifizierten Mietspiegel handeln. Alles andere wäre ziemlich sinnlos, wenn eine Gemeinde dafür Geld ausgeben würde.

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