Mieterhöhung, Mietpreisbremse?
Guten Tag,
um wieviel Euro oder Prozent darf der Vermieter die Miete für eine Wohnung anheben wenn der Mietzins zu Beginn der Mietzeit falsch von ihm ermittelt wurde.
Beispiel: ich zahle für eine 80 m² Wohnung 5,50 € pro Quadratmeter Kaltmiete, wohne dort seit sechs Jahren. Die Miete wurde nie erhöht. Nun möchte der Vermieter die Miete anheben auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der Größe der Stadt gibt es keinen Mietspiegel. Die Vergleichsmiete liegt bei 12 Euro pro Quadratmeter, die Stadt hat aber eine Mietpreisbremse und normalerweise darf man soweit ich weiß, die Mieter nur um 20% anheben alle 3 Jahre auch wenn der Mieter zu Beginn der Mietzeit einen zu geringen Mietzins erhoben hat. Das wäre dann Pech… oder darf der Mieter sofort die Miete um mehr als 20% anheben um näher an die ortsübliche Vergleichsmiete zu kommen?