Mieterhöhung rechtlich?

2 Antworten

Das Mieterhöhungsverlangen scheint so formell in Ordnung zu sein. Du solltest zustimmen.

Allerdings hast du zuvor die Möglichkeit, dir den ben. Mietspiegel zu besorgen und zu schaun, ob die dort ben. Komponenten für dene Wohnung konform gehen.


anitari  14.05.2022, 12:12

Ich seh da auf den ersten Blick schon einen Fehler. "... Zustimmungserklärung bis spätestens 30.05. ... "

albatros  16.05.2022, 00:47
@anitari

Stimmt. Gut dass du deinen Blick drauf geworfen hast. Danke.

Zustimmung bis 31.7. wäre korrekt. Dass die Mieterhöhung ab 1.9. greifen soll, ist möglicherweise ein Tipfehler (1.8. vermutlich korrekt).

Ich würde also zustimmen bis 31.7. und zahlen ab 1.9.

Von Experte albatros bestätigt

So ganz korrekt ist das nicht.

Der Vermieter müßte sich, wenn es denn einen gibt, auf den qualifizierten Mietspiegel für den Ort berufen.

Die Zustimmungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate ab Zugang des Mieterhöhungsverlangens. Das wäre in deinem Fall bis 31.07.2022.

Auf Zustimmung zur Mieterhöhung kann der VM erst klagen wenn die erhöhte Miete nicht gezahlt wird. In deinem Fall also frühestens im September.