Staffelmiete?

2 Antworten

Sobald die Angemessenheitsgrenze überschritten wird, bekommst du Probleme. Aber bis da hin ist die bewilligte bisherige Miete anzupassen (jeweils um den Erhöhungsbetrag).

Das entscheidet das Jobcenter. Wird die Miete erhöht und überschreitet die bei eich gültigen Vorgaben, dann kann das Jobcenter verlangen, dass man sich eine günstigere Wohnung sucht bzw. es wird nur der normale Mietsatz gezahlt u d die Differenz musst du selber begleichen.