Mieterhöhung Garage mit separatem Vertrag

3 Antworten

Die Mieterhöhung hat ohne Änderungskündigng keinen Nutzen. Denn der Mieterhöhung muss der Mieter nicht zustimmen. Es passiert nichts, wenn er nicht zustimmt und die bisherige Miete weiter zahlt. Also warum sollte er dann zustimmen!

Allerdings muss man vorher noch prüfen, ob es wirklich getrennte Verträge sind. Nur allein weil es zwei verschiedene Dokumente sind, reicht nicht aus. Es gibt Fälle, in denen es trotz separatem Vertrag ein einheitliches Mietverhältnis zwischen Wohnung und Garage ist.

Sobald der Garagenmetvertrag gewerblicher Natur ist und der Standor1 der Garage nicht mit dem Standort der Mietwohnung identisch ist, kann der Vermieter die Miete ohne besondere Frist erhöht verlangen. Passt dem Mieter das nicht, kann der Mieter fristgerecht kündigen ohne die erhöhte Miete zahlen zu müssen.

Darf die Miete für eine Garage einfach erhöht werden

Sofern die Garage nicht Teil eines Wohnraummietvertrages ist, ja. Bezüglich ggfs. einzuhaltender Fristen siehe MV der Garage.

mit einer Ankündigung von zwei Wochen,

Das erschiene mir zu kurz; mMn wären hier wenigstens 4 Wochen Vorlauf üblich, aber wie gesagt - das kann einzelvertraglich abweichend bestimmt worden sein.

oder ist dazu eine Änderungskündigung nötig.

Nein, denn das dürfte im Mietvertrag so vereinbart stehen.