Studentenwohnheim Mieterhöhung nicht rechtens gewesen?

3 Antworten

In Studentenwohnheimen gelten viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.

Unter anderem der § 558 BGB.

BGB § 549 Absatz 3

(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.

Es war keine Erhöhung der Miete sondern eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale. richtig oder nicht? das kann ich leider nicht sagen. wahrscheinlich schon rechtens im sinne von nicht gegen geltendes Recht. aber das zu prüfen fehlen mir so wohl die nötige Expertiese als auch jede Menge Fakten.

Es soll angeblich leute geben, die sich beruflich mit solchen Fragen befassen, diese nennen sich in der Regel Anwalt und haben Jura studiert.

Ich gehe davon aus, dass die 30 Euro mehr für gestiegene Energiekosten keine Erhöhung der Miete sondern eine Anpassung der Nebenkosten waren.

Da ist aber rein spekulativ, weil Du leider nichts dazu schreibst wie sich Deine Miete zusammensetzt.