Kann ich meine Nachbarn dazu auffordern, nicht nackt auf dem Balkon rumzulaufen?
Tom aus Halle fühlt sich durch seine Nachbarn belästigt. Was sagt ihr zu seiner Situation
"Ich bin grade in meine erste eigene Wohnung gezogen und kann halt direkt auf den Balkon der Nachbarn schauen. Die sind schon seit es bisschen warm ist IMMER nackt auf dem Balkon und ich fühl mich damit so unwohl, wenn ich auch draußen bin. Das muss doch nicht sein, oder? Kann ich da was sagen?"
22 Antworten
Kannst Du, nützt nur nichts. Die Freie Entfaltung der Persönlichkeit ist durch das GG geschützt, und es gibt recht eindeutige Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes.
Das Problem ist auf DEINER Seite des Balkongeländers.
Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt nur vor wenn sexuelle Handlungen sichtbar auf dem Balkon stattfinden. Das Reine unbekleidet sein aber normal verhalten, erfüllt diesen Tatbestand nicht.
Ich habe genaueres dazu gefunden: https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_100041616/nackt-auf-dem-balkon-sonne-tanken-darf-ich-das-.html
Ist immer die Frage, wie das Gericht es sieht. Viele Richter haben keinen Bock auf solchen Kleinkram und stellen die Verfahren ein, um sich um wirklich wichtige Dinge zu kümmern.
Was soll Erregung öffentlichen Ärgernis mit natürlicher Nacktheit bzw FKK zu tun haben?
🤔
Das wäre doch eine Straftat und bedarf einer Sexuellen Handlung
Ich gehe nicht davon aus dass die Nachbarn Sex öffentlich haben
Deshalb fällt dies also weg
Gibt ja auch keine Grund für das Gericht, wenn es keine Sexuelle Straftat ist
Reine Nacktheit in der Öffentlichkeit ist übrigens keine Straftat, sondern schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld abgehandelt wird.
Reine Nacktheit in der Öffentlichkeit ist übrigens keine Straftat,
Habe ich doch garnicht behauptet
Erregung öffentlichen Ärgernis wäre eine Straftat!
Nackt sein natürlich nicht
In eine andere Richtung zu schauen, ist eine sehr einfache Abhilfe.
Du musst dort ja nicht hinstarren. Es ist nicht deren Problem, sondern deines. Also löse es.
Nimm ein Buch oder dein Handy, oder guck woanders hin.
"Keine Straftat:
Nacktsein auf dem eigenen Balkon ist keine Straftat, solange es nicht mit sexuellen Handlungen verbunden ist.
Ordnungswidrigkeit:
Unter bestimmten Umständen, insbesondere bei gut einsehbaren Balkonen, kann es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn die Nacktheit als Belästigung der Allgemeinheit angesehen wird.
Einzelfallentscheidung:
Ob eine Belästigung vorliegt, wird oft im Einzelfall entschieden. Dabei spielen Faktoren wie die Sichtbarkeit des Balkons, die Häufigkeit und Dauer des Nacktseins sowie die Sensibilität der Nachbarn eine Rolle.
Rücksicht auf Nachbarn:
Mieter sollten immer Rücksicht auf die Privatsphäre ihrer Nachbarn nehmen und versuchen, Belästigungen zu vermeiden."
Eine Ordnungswidrigkeit kann es nur sein, wenn der Balkon von der Straße (Öffentlichkeit) einsehbar ist.
Nicht wenn nur paar Nachbarn Einsicht haben
Du kannst ihn ja mal darauf ansprechen. Vielleicht ist es ihm dann unangenehm und er lässt es in Zukunft bleiben. 🤷🏻♀️ Mich würde das jetzt nicht stören, wenn er mich damit nicht gezielt belästigt. Würde halt weg schauen.
Und wie ist es mit "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?