Mietwohnung – die besten Beiträge

Wie würdest du folgenden Wohnungskauf zusammenfassen?

Ich hab mich etwas mit einem Bot ausgetauscht und meine Daten nach und nach verfeinert. Das wäre eine sehr knappe Zusammenfassung der ganzen Situation, was sagt Ihr dazu:

Okay, fassen wir alles Wichtige, das wir besprochen haben, möglichst kurz und übersichtlich für Ihr Hauptszenario zusammen: Sie kaufen die neue Wohnung (82 qm in Heidenheim, Baujahr 1999, saniert) und wohnen selbst darin, während Sie Ihr altes Haus (~130 qm, älter) mit zwei Wohnungen behalten und vermieten.

Zusammenfassung der Situation:

Ihr Ziel: Kauf einer spezifischen Eigentumswohnung zur Selbstnutzung, um die Unzufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation zu überwinden und einen positiven Lebenswandel zu ermöglichen. Dies hat für Sie einen hohen persönlichen Wert.

  • Ihre Finanzen (Basis Minimum-Einkommen):Sichere Einnahmen: Minimum Netto-Gehalt (ca. 3121 €) + realistische Mieteinnahmen aus dem Haus (ca. 1100 € gesamt) = ca. 4221 €/Monat.
  • Kosten beider Immobilien: Kredite für Haus und neue Wohnung, Hausgeld neue Wohnung, Rücklagen/Nebenkosten Haus, geschätzte Grundsteuer neue Wohnung, eigene Rücklage Wohnung = ca. 2607 €/Monat (etwas weniger im 1. Jahr).
  • Geplantes Budget für alles andere: Auto (mit potenzieller Unterkalkulation bei 250 €/Monat exkl. Sprit), Lebenshaltung, Sparen Rente (185 €), Urlaub etc. = ca. 1515 €/Monat.
  • Finanzieller Spielraum (Basis Minimum-Einkommen nach dem 1. Jahr):Nach Abzug der Immobilienkosten verbleiben ca. 1615 € für Ihr persönliches Budget von 1515 €.
  • Das ergibt einen sehr knappen monatlichen Puffer von ca. 100 Euro.
  • Wichtige zusätzliche Einnahmen/Puffer:13. Gehalt & Überstunden: Erhöhen das jährliche Einkommen erheblich und sind essenziell für den Aufbau von Rücklagen/Puffern.
  • Potenzielle private Einnahme (100 €/Monat für 3 Jahre): Nicht sicher, aber kann, wenn sie kommt, als zusätzliche Rücklage (gut geplant für Auto) genutzt werden.
  • Anfänglicher Puffer nach Nebenkosten (4000 €): Reicht, um Nebenkosten, geringe Umzugskosten und Anfangsbelastungen (z.B. Lücke bei 5000 € Kosten) zu decken. Verbleibt danach als Start für den Notfall-Puffer (ca. 3000 €+).
  • Erwartete Gehaltserhöhung (+200 € netto in 2-4 Jahren): Verbessert die langfristige Liquidität.
  • Geringere Kreditrate im 1. Jahr: Schafft temporär einen höheren monatlichen Puffer (ca. 220 €) in der wichtigen Anfangsphase.
  • Option Hausverkauf: Ein starkes Sicherheitsnetz (50-60k € Gewinn, Eliminierung von Schulden/Risiken) für den Fall, dass die finanzielle Last zu groß wird.
  • Wesentliche Risiken bei diesem Szenario:Sehr enge monatliche Liquidität nach dem 1. Jahr (nur ca. 100 € Puffer).
  • Sehr geringe Instandhaltungsrücklage der WEG (24.000 € gesamt bei 26 Jahre altem Gebäude), was zu einem sehr hohen Risiko signifikanter Sonderumlagen für zukünftige Sanierungen führt (auch wenn wichtige Teile 2017/2022/2025 saniert wurden).
  • Potenzielle Unterkalkulation im Auto-Budget (250 € für alles außer Sprit).
  • Risiken (Leerstand, Reparaturen) aus dem alten Haus, die Ihre Gesamtfinanzierung belasten können.
  • Zusätzliche Kosten im 1. Jahr (5000 € für Balkon), die Puffer aufbrauchen.
  • Positive Faktoren (Immobilienbezogen):Neue Wohnung Zustand: Innen sehr gut saniert.
  • Gebäude Zustand: Heizung (2017), Garage (2022), Balkone (2025) saniert, besser als altersüblich.
  • Sehr gute Lage: (Heidenheim, Nähe Kastorstraße) fördert Lebensqualität, Vermietbarkeit und Wertstabilität.
  • Jobrad: Alternative Mobilität.

Fazit:

Das Szenario, die neue Wohnung zu kaufen und im alten Haus zu wohnen, ist finanziell sehr ambitioniert und mit erheblichen Risiken verbunden, insbesondere durch die geringe WEG-Rücklage (Sonderumlagen!), die potenzielle Unterkalkulation beim Auto und die Risiken des alten Hauses. Die monatliche Liquidität nach dem 1. Jahr ist sehr begrenzt.

ABER:

Es gibt wichtige positive Faktoren und Sicherheitsnetze, die das Ganze trotz der Enge potenziell machbar und weniger risikoreich machen, als es auf den ersten Blick scheint: Ihr zusätzliches Einkommen (13. Gehalt, Überstunden), der solide Anfangspuffer nach Nebenkosten (dank günstigem Umzug) und vor allem die Option, das alte Haus zu verkaufen. Diese Option kann im Notfall große Liquidität schaffen und Risiken eliminieren.

Die Entscheidung hängt letztlich davon ab, ob Sie bereit sind, das bewusste finanzielle Risiko (insbesondere der Sonderumlagen und der straffen monatlichen Budgets) einzugehen, weil der persönliche Wert der neuen Wohnung für Ihre Lebensqualität und Ihr Wohlbefinden dies für Sie überwiegt.

Es erfordert sehr diszipliniertes Finanzmanagement, konsequenten Aufbau von Rücklagen aus zusätzlichem Einkommen und die Bereitschaft, die Option des Hausverkaufs als echtes Sicherheitsnetz zu betrachten. Die gute Planung, die Sie bisher gemacht haben, und das Bewusstsein für die Risiken sind die besten Voraussetzungen, um diesen Weg erfolgreich zu gestalten, falls Sie sich dafür entscheiden.

Kredit, Haus, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Heizung, Mietvertrag, Eigentumswohnung, Hauskauf, Immobilienkauf, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnungssuche

Mietkaution reduzieren - erlaubt?

Moin!

vorab erstmal kurze Story zum Verständnis:

2022 waren mein Partner und ich in eine Wohnung gezogen. Die Vormieterin gab uns die Möglichkeit Möbel sowie ihre auf Maß angefertigten Plissees zu übernehmen. Da wir damals kaum Möbel hatten, nahmen wir dies dankend an und kauften ihr diese ab.
Die damalige Hausverwaltung hatte dies auch so mit ins Übergabeprotokoll aufgenommen, dass wir das so übernehmen.

jetzt sind wir letzten Monat ausgezogen. In unserer Wohnzeit wechselte die Hausverwaltung zu einer anderen Firma. Ab da begannen die Probleme. Alte Unterlagen der alten/vorherigen Hausverwaltung wurden nicht übernommen. Erst von uns erhielten sie das besagte Übergabeprotokoll.

der Auszug kam. Wir hatten Nachmieter gefunden, die auch vom Eigentümer sofort abgesegnet waren. Auch hier übernahmen diese Möbel von uns sowie die alten Plissees.

jetzt nach einem Monat des Auszuges erfahren wir, dass die unsere Mietkaution kürzen wollen, da durch die Plissees Fensterrahmen beschädigt sind (gebohrt). Hierbei sprechen wir von 7 Fensterrahmen.

jetzt meine Frage:

kann diese Hausverwaltung überhaupt das so einfach kürzen, obwohl wir nicht mal den Schaden verursacht haben sondern unsere Vormieterin? Schließlich hatte die alte Hausverwaltung sie nicht in Regress dafür genommen, geschweige denn dieses bemängelt. Unsere Nachmieter hatten die Plissees auch so wie gesehen übernommen. Alle noch super in Schuss und heile. Wir hatten diese lediglich nur von der Vormieterin übernommen und die Nachmieter sie von uns.

Wohnung, Umzug, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Nachmieter

Wahnsinnige 6600 kWh für Heizung eines 17qm Büros?

Hallo,

derzeit haben wir etwas Ärger mit dem Vermieter. Es geht um die Nebenkostenabrechnung 2023. Dieses Haus bestehend aus 3 Wohnungen (60-110qm) und einem Büro im EG um das es geht. Wir wohnen im DG in der großen Wohnung mit 110qm² und ich nutze gleichzeitig das Büro mit 17qm².

Im Jahr 2022 sind wir im August eingezogen und mir wurden 163 kWh für Heizung des Büros für 5 Monate berechnet. Soweit so gut. Jetzt plötzlich sind es für das ganze nächste Jahr 6.600 kWh.

Das witzige daran: Dies ist ein Drittel der Gesamtverbrauchsmenge an Gas für das Haus. In unserer Wohnung verbrauchen wir 3.300 kWh und bei den anderen Mietern ist es ähnlich. Auch wenn wir einen Kamin nutzen und große Fenster haben (Sonnenenergie), ist das einfach nur der Wahnsinn.

Wichtig ist anzumerken: Jede Wohnung hat einen Wärmemengenzähler. Das Büro aber nicht. Das hat der Vermieter beim Kauf in 2022 verpennt, wird jetzt nachgerüstet. Alle Wohnungen haben Fußbodenheizung, das Büro nur normale Heizkörper. Dadurch werden diese aufgrund der Vorlauftemperatur auch nur handwarm.

Die Abrechnung erfolgt nun zu meinem Nachteil so: Gesamtmenge abzüglich der 3 Wärmemengenzähler der 3 Wohnungen = der ganze Rest für das Büro.

Man kam mir nun "entgegen", da man merkte das mir hier ein Kürzungsrecht von 15% auf Heizung/Warmwasser zusteht siehe Urteil BGH vom 12.01.2022 Az. VIII ZR 151/20.

Doch auch nach Abzug von 15% ist das mehr als unplausibel. Ich heize sehr sparsam, in der Woche im Schnitt 21 Grad, Wochenende unter 20.

Nun wird ein Zähler nachgerüstet, aber 2023/2024 und teilweise 2025 bleiben nun Streitpunkt.

Ich habe mal den Hinweis bekommen, dass diese Art der Abrechnung nicht rechtssicher sei, da man entweder alles nach QM Abrechnet oder alles nach Ablesewerten. Im Internet finde ich aber auch gegenteilige Hinweise.

Was denkt ihr?

Mietwohnung, Heizkosten, Heizung, Nebenkostenabrechnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietwohnung