Miete möglich ohne Mietvertrag?
Ich habe ein sehr gute Freundin, die aktuell Probleme mit dem Auszug hat. Sie hatte auf einen Mietvertrag bestanden und seit fast 2 Jahren nie einen erhalten. Aufgrund ihrer Trennung von ihrem Freund, zieht sie jetzt aus der Wohnung aus.
Ihre Vermieterin erwarten allerdings das sie nach Auszug aus der Wohnung noch 3 weitere Monatsmieten zahlen muss. Das hatte meine Freundin zum ersten Mal gehört. (Der Betrag wäre insgesamt 3100€ für drei Monate)
Ist das rechtens? Muss sie nach Auszug wirklich noch 3 weitere Monatsmieten zahlen?
Wann hat sie denn gekündigt?
Laut ihrer Aussage haben sie Anfang der Woche gekündigt. :)
Wer hat denn bisher die Miete bezahlt?
Die beiden sich die Miete aufgeteilt. Meine Freundin hat ihren Teil an ihren Freund überwiesen und der Freund hat den monatlichen gesamt Betrag an die Vermieterin überwiesen.
5 Antworten
Gibt es denn einen Mietvertrag mit dem Ex-Freund?
Das sind irgendwie zu wenig Information.
Muss sie nach Auszug wirklich noch 3 weitere Monatsmieten zahlen?
Das kommt darauf an. Wie gesagt, es fehlen Infos.
Du schreibst, dass sie gemeinsam eingezogen sind.
Ein Mietvertrag existiert auf jeden Fall und zwar mündlich. Da es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, gelten die Regelungen des BGB. Dieses sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vor. Wenn sie jetzt kürzlich gekündigt haben, läuft der Mietvertrag noch bis Ende Oktober. Bis dahin müssen alle mietvertraglichen Pflichten erfüllt werden, u. a. Miete und Nebenkosten zahlen.
Nach meiner Auslegung wurde der mündliche Mietvertrag mit beiden Partnern geschlossen, d. h. jeder von beiden haftet gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass der Vermieter sich aussuchen kann, an wen er zur Begleichung der gesamten Außenstände herantritt (nicht 50:50 oder so). Wie Ex-Freund und Ex-Freundin das unter sich im Innenverhältnis regeln, kann dem Vermieter egal sein. Da müssen die beiden sich einigen.
Aber logischerweise kann der Vermieter nur von einem die Gesamtsumme fordern, nicht zweimal.
Der Vertrag wurde mündlich mit beiden geschlossen, da sie die Wohnung teilen (meines Wissens nach)
Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie hat dort zur Miete gewohnt, dafür bedarf es keinen Vertrag. Allerdings kann der Vermieter nicht die Miete vom Freund UND von ihr wollen
dafür bedarf es keinen Vertrag.
IANAL, aber in dem Fall dürfte ein mündl. Vertrag entstanden sein, daher ist die Aussage IMHO falsch.
notting
Ich meinte im Kontext logischerweise, dass es dafür keinen schriftlichen Vertrag braucht ;) Und die Aussage ist imho daher auch nicht falsch. Wenn aber für die Wohnung x €Miete gezahlt werden und der Ex da wohnen bleibt, kann Vermieter nicht 2 x die Miete einkassieren
Erstmal, vielen lieben Dank für die Antworten. :)
Ich weiß das es davor mit dem Freund keinen Mietvertrag gab. Sie sind gemeinsam in die Wohnung eingezogen ohne das einer der beiden einen schriftlichen Vertag hat...
Sie muss bis Ende der Kündigungsfrist (gesetzlich 3 Monate) die Miete bezahlen.
Auch wenn sie keinen schriftlichen Vertrag hatte, besteht zumindest ein mündlicher Vertrag, da sie ja ein Mietverhältnis aufgrund der gezahlten Miete hat.
Wo kein Vertag in schriftlicher Form vorliegt, ist es zwar ein mündlicher Vertag (rechtsbindent) aber die Konditionen lassen sich sehr schwer beweisen und somit entfällt die Kündigungsfrist von drei Monaten und auch die Mietzahlungen in Höhe 1.033,33 € je Monat. Ich hoffe sie hatte auch keine Kaution von drei Kaltmieten gezahlt. Hier steht Wort gegen Wort und wenn sie auf einem Mietvertrag bestanden hat und der nie vom Vermieter/in ausgehändigt wurde ist es deren Fehler. Sie soll so ausziehen und sich mit dem Mieterschutz in Verbindung setzen.
Nicht wenn diese ihre Mietkündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) ordnungsgemäß einhält.
Es gibt aufjedenfall keinen Mietvertrag mit dem Ex- Freund.
Welche Infos würden noch fehlen? :)