Miete möglich ohne Mietvertrag?

Mugua  19.07.2025, 18:30

Wann hat sie denn gekündigt?

Celine111704 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 19:50

Laut ihrer Aussage haben sie Anfang der Woche gekündigt. :)

Gerhart  19.07.2025, 22:08

Wer hat denn bisher die Miete bezahlt?

Celine111704 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 22:54

Die beiden sich die Miete aufgeteilt. Meine Freundin hat ihren Teil an ihren Freund überwiesen und der Freund hat den monatlichen gesamt Betrag an die Vermieterin überwiesen.

5 Antworten

Gibt es denn einen Mietvertrag mit dem Ex-Freund?

Das sind irgendwie zu wenig Information.

Muss sie nach Auszug wirklich noch 3 weitere Monatsmieten zahlen?

Das kommt darauf an. Wie gesagt, es fehlen Infos.


Celine111704 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 19:48

Es gibt aufjedenfall keinen Mietvertrag mit dem Ex- Freund.

Welche Infos würden noch fehlen? :)

DaKaBo  19.07.2025, 20:11
@Celine111704

Du schreibst, dass sie gemeinsam eingezogen sind.

Ein Mietvertrag existiert auf jeden Fall und zwar mündlich. Da es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, gelten die Regelungen des BGB. Dieses sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vor. Wenn sie jetzt kürzlich gekündigt haben, läuft der Mietvertrag noch bis Ende Oktober. Bis dahin müssen alle mietvertraglichen Pflichten erfüllt werden, u. a. Miete und Nebenkosten zahlen.

Nach meiner Auslegung wurde der mündliche Mietvertrag mit beiden Partnern geschlossen, d. h. jeder von beiden haftet gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass der Vermieter sich aussuchen kann, an wen er zur Begleichung der gesamten Außenstände herantritt (nicht 50:50 oder so). Wie Ex-Freund und Ex-Freundin das unter sich im Innenverhältnis regeln, kann dem Vermieter egal sein. Da müssen die beiden sich einigen.

Aber logischerweise kann der Vermieter nur von einem die Gesamtsumme fordern, nicht zweimal.

Gerhart  19.07.2025, 22:05
@DaKaBo

Wenn der Mietvertrag nur mit dem Freund geschlossen wurde, dann muss sie gar nichts zahlen.

Celine111704 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 22:57
@Gerhart

Der Vertrag wurde mündlich mit beiden geschlossen, da sie die Wohnung teilen (meines Wissens nach)

Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie hat dort zur Miete gewohnt, dafür bedarf es keinen Vertrag. Allerdings kann der Vermieter nicht die Miete vom Freund UND von ihr wollen


notting  19.07.2025, 18:58
dafür bedarf es keinen Vertrag.

IANAL, aber in dem Fall dürfte ein mündl. Vertrag entstanden sein, daher ist die Aussage IMHO falsch.

notting

Isuzu189  19.07.2025, 19:02
@notting

Ich meinte im Kontext logischerweise, dass es dafür keinen schriftlichen Vertrag braucht ;) Und die Aussage ist imho daher auch nicht falsch. Wenn aber für die Wohnung x €Miete gezahlt werden und der Ex da wohnen bleibt, kann Vermieter nicht 2 x die Miete einkassieren

notting  19.07.2025, 19:04
@Isuzu189
Ich meinte im Kontext logischerweise, dass es dafür keinen schriftlichen Vertrag braucht ;)

Der OP macht auf mich den Eindruck, dass er das nicht unbedingt so interpretiert, dass ein mündl. Vertrag auch ein Vertrag ist.

notting

DaKaBo  19.07.2025, 19:37
@notting

Leider werden die Fragen, die gestellt wurden, ja nicht beantwortet. Vielleicht gibt es ja einen schriftlichen Vertrag mit dem Ex, wer weiß.

Und deshalb kann man auch nicht wirklich helfen...

Celine111704 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 19:46
@DaKaBo

Erstmal, vielen lieben Dank für die Antworten. :)

Ich weiß das es davor mit dem Freund keinen Mietvertrag gab. Sie sind gemeinsam in die Wohnung eingezogen ohne das einer der beiden einen schriftlichen Vertag hat...

Sie muss bis Ende der Kündigungsfrist (gesetzlich 3 Monate) die Miete bezahlen.

Auch wenn sie keinen schriftlichen Vertrag hatte, besteht zumindest ein mündlicher Vertrag, da sie ja ein Mietverhältnis aufgrund der gezahlten Miete hat.

Wo kein Vertag in schriftlicher Form vorliegt, ist es zwar ein mündlicher Vertag (rechtsbindent) aber die Konditionen lassen sich sehr schwer beweisen und somit entfällt die Kündigungsfrist von drei Monaten und auch die Mietzahlungen in Höhe 1.033,33 € je Monat. Ich hoffe sie hatte auch keine Kaution von drei Kaltmieten gezahlt. Hier steht Wort gegen Wort und wenn sie auf einem Mietvertrag bestanden hat und der nie vom Vermieter/in ausgehändigt wurde ist es deren Fehler. Sie soll so ausziehen und sich mit dem Mieterschutz in Verbindung setzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus,Sanierung,Gartenpflege

DaKaBo  19.07.2025, 19:35
somit entfällt die Kündigungsfrist von drei Monaten 

Nö. Die steht im BGB.

JesJu  19.07.2025, 19:36
@DaKaBo

Da kann ja mündlich was anderes Vereinbart sein.Aussage gegen Aussage

DaKaBo  19.07.2025, 19:39
@JesJu

Und das beweis mal. Damit wird ein Mieter nicht durchkommen.

Aber solange der FS die Rückfragen nicht beantwortet, kann man eh nicht helfen. Alles Spekulation.

JesJu  19.07.2025, 19:42
@DaKaBo

Wo kein schriftlicher Vertrag vorliegt kann auch nur nach W'ort entschieden werden. Sowie beim Handschlag beim Viehkauf, so wie gesehen so gekauft und keine Forderungen mehr. So gemietet und das ist es.

DaKaBo  19.07.2025, 19:44
@JesJu

Nein, dann gilt im Zweifel das BGB. Wie beim fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag.

Nicht wenn diese ihre Mietkündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) ordnungsgemäß einhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung