Ist Sonderkündigung eines Zeitmietvertrages nach Bedrohung und Körperverletzung möglich?
Hallo, ich versuche die Situation so genau als möglich zu schildern.
Ich habe infolge Arbeitslosigkeit damals einen 2-Jahre-Zeitmietvertrag gemacht, da ich ohne Anstellung keine andere Wohnung gefunden habe.
Leider zog ich direkt ins Desaster: dauerhafte Umbauarbeiten, ständige Lärmbelästigung, viermal Wasserschaden, wobei zweimal Toilette betroffen war und ich sprichwörtlich in der Sch... stand.
Ich habe entfernt eine Anstellung und Wohnung gefunden.
Soweit ich mich rechtlich informiert habe, stellen aber all diese Ereignisse kein Sonderkündigungsrecht da. Nun gut...
Nun zurück zum eigentlichen Thema:
Ich wurde vom Ex meiner direkten Nachbarin bedroht und es kam zur vollzogenen Körperverletzung. Ich habe zweimalige Strafantrag gestellt und auch Beschluss nach Gewaltschutzgesetz wurde erlassen. Dies ist aber leider nur ein "Papier" und schützt nicht vor dem Psychopathen.
Ich habe Vermieter alles erklärt und es sah gut aus, ich solle € 109 Euro für inserate zahlen, ich selbst darf nix machen.
Auch noch okay, aber aus den angeblich vielen Interessenten wurden plötzlich zwei und meine Wohnung wegen angeblichen Rauchgeruchs nicht vermietbar. Er zögert es also bewusst und in Kenntnis meiner finanziellen Situation raus, möchte sich dann irgendwie einigen, Kaution denke ich...
Also die Frage: Würde - abgesehen von allen anderen Umständen - der Fakt dass ich mehrfach Opfer einer Straftat wurde eine Sonderkündigung rechtfertigen?