Mieter verzichtet bei Einzug auf Renovierung - was ist bei Auszug?

6 Antworten

Der Denkfehler ist, dass es nicht darauf ankommt, ob die Wohnung frisch renoviert übergeben wurde an den neuen Mieter, sondern ob sie einen renovierungsbedürftigen Eindruck macht. Das ist ein Unterschied, was bedeutet, dass man nicht mit der Lupe nach unschönen Stellen suchen darf, sondern der Allgemeineindruck zählt.

Hier in diesem Thema steht:

weil es ihnen nicht notwendig erscheint

Das verstehe ich so, dass eben die Wohnung keinen renovierungsbedürtigen Eindruck macht. Somit entällt auch nicht die Renovierungspflicht des neuen Mieters, sofern auch die Klausel im Vertrag wirksam ist.


peter39 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 13:58

Danke! Wäre es in diesem Sinne eine korrekte Formulierung, wenn im Protokoll-Vordruck zwar ein Haken bei "Nicht renoviert" ist, aber darunter vermerkt ist: Wohnung in allgemein gutem Zustand.

Renick  12.05.2025, 14:50
@peter39

Das ist zwar keine ganz exakte Aussage, aber bei renovierungsbedürftig würde man das nicht so schreiben. Der Haken sagt wie gesagt nichts aus, da es nicht auf frisch renoviert ankommt.

Selbstverständlich, auch während des Mietverhältnisses ist er das.

Die Fristen darin Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müßen stehen im Mietvertrag. Sie werden nicht durch Kungeleien zwischen Mieter und Nachmieter geregelt. Es ist also möglich das der Nachmieter zur Schönheitsreparatur verpflichtet ist im Jahr seines Einzuges so der Termin seit der Letzten darauf fällt. Ich habe meine derzeitige Wohnung unrenoviert übernommen und zwei Monate keine Miete gezahlt sowie alle Materialien von der Wohnungsgenossenschaft bezahlt bekommen da ich als gelernter Maler und Lackierer für die fachgerechte Renovierung bürgen konnte.


Renick  08.05.2025, 09:35

Laut aktueller Rechtsprechnung sind starre Fristen ungültig, sondern die Pflicht richtet sich nach dem Zustand der Wände. Es kann also sein, dass sich die allgemein üblichen Fristen nach vorne oder hinten verschieben.

Vanaheim  08.05.2025, 09:45
@Renick

Dann hat sich das geändert.

Wer entscheidet wie wann der Mieter zu renovieren hat ?

Wohnungsbesichtigung und Aufforderung mit Frist - fachmännisch - renovieren oder vom Fachbetrieb renovieren lassen ?

Was wenn der Mieter das nicht tut oder sich nicht leisten kann ?

Wie sieht das rechtlich aus ?

Renick  08.05.2025, 10:01
@Vanaheim
Wer entscheidet wie wann der Mieter zu renovieren hat ?

Im Streitfall wie üblich ein Richter. In der Praxis schert sich aber kein Vermieter darum, sondern es ist dann erst bei Mietende ein Thema. Wozu auch, es ist ja der Mieter, der sich in seinen 4 Wänden wohl fühlen muss.

Der Vermieter hat noch nicht mal ein Recht, ohne besonderen Anlass zum Kontrollieren zu kommen. Er müsste dazu schon Grund zur Annahme haben, dass der Mieter die Wohnung so herunter kommen lässt, dass die Substanz Schaden nimmt.

Der Mietvertrag wird ja übernommen, bzw ein neuer wird gemacht.

Wenn der neue Mieter, das so mit dem Vormieter abgemacht hatt, dass die Wände schwarz bleiben, und er auch den Sarg übernommen hat, ist das seine Sache.

Im allgemeinen, standardklausel, wände weiss und besenrein


Gerhart  08.05.2025, 07:26

Vor- und Nachmieter stehen nicht in einem Vertragsverhältnis zu einander

peter39 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 17:49

Das bedeutet, bei der üblichen Standardklausel im Vertrag wäre er bei Auszug in der Pflicht, obwohl bei Einzug quasi unrenoviert übernommen?

ApeSimpson636  07.05.2025, 17:50
@peter39

Ja natürlich.

Das ist doch Sache zwischen dir und deinem Kumpel gewesen.

Das hat mit dem Vermieter nichts zu tun.

ApeSimpson636  07.05.2025, 18:06
@peter39

Wie gesagt, was die 2 Stammtisch Brüder untereinander vereinbaren, ist irrelevant. Der Mietvertrag ist ausschlaggebend.

Dumm wäre für den Vermieter die Klausel "so wie übernommen" und das im Übergabeprotokoll aufgeführt ist.

Was aber kein Vermieter im Normalfall macht

Zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter übt der Vermieter seine Rechte aus. Wenn derVermieter die Wohnung nach Mietende unrenoviert zurücknimmt und dem Nachmieter unrenoviert übergibt, dann ist er an Schönheitsreparturen des Nachmieters mindestens mit 50 % der Kosten beteiligt.

Ich glaube nicht, dass das der Vermieter will.

Im Mietvertrag steht, ob die Wohnung so hinterlassen wird, wie sie beim Einzug vorgefunden wurde oder ob vor Auszug renoviert werden muss.