Nebenkostenabrechnung verjährt?
Hallo
Wir haben soeben, am 07.05.25, datiert vom 28.04.25, eine Nebenkostenabrechnung mit einer immensen Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.06.23 bis 31.05. unserer Mietwohnung erhalten.
1. Wie kann eine Abrechnung am 28.04.25 datiert, aber bis 31.5.25 berechnet sein?
2. Soweit mir bekannt ist, dürfen Nebenkostennachzahlungen nur innerhalb 12 Monaten eingegefordert werden. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
❗Sorry, Überschrift verkehrt, lässt sich nicht ändern❗
5 Antworten
Moin,
das klingt auf jeden Fall erstmal schräg. Die Abrechnung, die du da bekommen hast, scheint nicht korrekt zu sein, zumindest was das Abrechnungsende betrifft. Wenn da tatsächlich bis zum 31.05.2025 abgerechnet wurde, also in die Zukunft rein, ist das formell erstmal unsinnig. Eine Abrechnung darf natürlich nur über bereits vergangene Abrechnungszeiträume erstellt werden. Das heißt: zum Zeitpunkt der Erstellung muss der Abrechnungszeitraum abgeschlossen sein.
Was den Punkt mit den 12 Monaten angeht: Du liegst richtig. Der Vermieter hat laut § 556 Abs. 3 BGB genau 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Für den Zeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024 müsste die Abrechnung also spätestens bis zum 31.05.2025 bei dir eingegangen sein. Kommt sie später, darf eine etwaige Nachforderung in der Regel nicht mehr verlangt werden, es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Klingt für mich also so, als wäre da bei der Abrechnung irgendwas schiefgelaufen. Am besten nochmal ganz genau schauen, ob sich da nicht vielleicht einfach ein Tippfehler beim Datum eingeschlichen hat oder ob es wirklich ein formaler Fehler ist. Und wenn du dir unsicher bist: Mieterschutzbund oder ein Fachanwalt kann das ziemlich schnell einordnen.
LG
Naja, das wäre sie ja, heute ist der 07.05.25. Allerdings wäre mir neu, dass ein Abrechnungszeitraum über zwei Jahre dauert.
Wie kann eine Abrechnung am 28.04.25 datiert, aber bis 31.5.25 berechnet sein?
Vermutlich ein Tippfehler und es geht tatsaechlich um den Zeitraum 1.6.2023 bis 31.5.2024 (nicht 2025). Aber das sollte dann ja leicht an den einzelnen Posten erkennbar sein.
Wie kann eine Abrechnung am 28.04.2025 datiert sein, aber Kosten bis 31.05.2025 enthalten?
Das ist formal nicht zulässig. Eine Nebenkostenabrechnung darf nur Kosten für bereits abgelaufene Abrechnungszeiträume enthalten. Da der Abrechnungszeitraum am 31.05.2025 endet, kann eine am 28.04.2025 ausgestellte Abrechnung nicht rechtswirksam über diesen Zeitraum Auskunft geben — denn zu diesem Zeitpunkt liegt der Abrechnungszeitraum noch in der Zukunft. Es ist daher wahrscheinlich ein formaler Fehler (z. B. ein Tippfehler beim Datum der Abrechnung oder des Abrechnungszeitraums).
2. Frist zur Geltendmachung von Nachforderungen (12-Monatsfrist)
Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB gilt:
Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Danach ist die Geltendmachung einer Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen.
In eurem Fall:
- Abrechnungszeitraum: 01.06.2023 bis 31.05.2024
- Späteste Abrechnungsfrist: 31.05.2025
- Abrechnungsdatum: 28.04.2025 → Frist noch gewahrt
Also wenn der Abrechnungszeitraum zum 31.5.24 endet, sind die 12 Monate noch nicht um und die Forderung daher noch fällig.Oder wurden 2 Jahre abgerechnet? Das wäre in der Tat nicht zulässig, da jährlich über die Betriebskosten abgerechnet werden muss.
Wie kann eine Abrechnung am 28.04.25 datiert, aber bis 31.5.25 berechnet sein?
Geht es hier nicht um den Abrechnungszeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024?