Wie lange muss man als Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung das Objekt bewohnen?
Der Vermieter kündigt auf Eigenbedarf, der Mieter zieht aus, der Vermieter zieht ein.
Aber wie lange muss der Vermieter dann die Wohnung/Haus bewohnen, dass es nicht als vorgeschobener Eigenbedarf zählt?
Kann man theoretisch nach 3-6 Monaten wieder ausziehen und es neu vermieten?
2 Antworten
Dafür gibt es keine Festlegung, weder im Gesetz noch in einem Urteil. Es kann sogar auch möglich sein, dass der Vermieter gar nicht einziehen braucht und die Kündigung trotzdem nicht missbräuchlich war. Es kommt einzig und allein darauf an, ob der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich bestand. Anschließend können sich die Dinge des Lebens ändern und man muss neu planen. Das muss man immer im Einzelfall bewerten, was ein Richter im Streitfall auch tun würde.
Wie lange der Vermieter nach Eigenbedarfskündigung in der Immobilie wohnen muss, ist im Deutschen Mietrecht nicht vorgegeben. Wichtig ist nur, dass der angegebene Grund für die Kündigung auf Eigenbedarf auch erfüllt und nicht vorgetäuscht wurde.
Naja, ich vermute, dass wenn das rauskommt, dagegen dann geklagt werden könnte und der Einzelfall entscheidet, ob die Eigenbedarfskündigung wirklich rechtens war, wenn der Vermieter da nur für 1 Monat einen Zwischenstopp wegen paar Treppen gemacht hat. Bin aber kein Jurist, daher weiß ich es nicht zu 100%.
Nein, schon 1-2 Jahre. Ja, aber ok. Danke.
Also könnte man zb sagen, man kann die Treppen im eigenen Haus nicht mehr bewältigen, man braucht die Wohnung, zieht ein.
Dann kauft man einen Bungalow und zieht wieder aus? Weil es doch zu klein war.
Da wäre Kontinuität^^