Meine Betriebskostenabrechnung beträgt für die Nebenkosten 12 Monate und für die Heizkosten 15 Monate?
Sind 15 Monate überhaupt zulässig? Hab jetzt gelesen, daß jeweils nur 12 Monate zulässig sind. Ich hab nämlich eine hohe Nachzahlung. Der Zeitraum für die Heizkosten ist von 1.10.2023 bis 31.12.2023.
31.12 2024.
1 Antwort
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Hallo Hummingbird666!
Der gesetzliche Abrechnungszeitraum für Betriebskosten, zu denen auch die Heizkosten gehören, beträgt für Mietverhältnisse über Wohnraum ein Jahr, also 12 Monate. Diese müssen aber nicht dem Kalenderjahr entsprechen.
Nur unter bestimmten Bedingungen kann der Abrechnungszeitraum verlängert werden:
LG
gufrastella
Hallo gufrasteller, wenn ich das richtig lese, ist es einmalig möglich, wenn sich der Vermieter an die Abrechnung der Ablesefirma anpassen muß. Das paßt in diesem Fall. Dankeeee😊