Meine Betriebskostenabrechnung beträgt für die Nebenkosten 12 Monate und für die Heizkosten 15 Monate?


20.07.2025, 17:11

31.12 2024.

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Hummingbird666!

Der gesetzliche Abrechnungszeitraum für Betriebskosten, zu denen auch die Heizkosten gehören, beträgt für Mietverhältnisse über Wohnraum ein Jahr, also 12 Monate. Diese müssen aber nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

Nur unter bestimmten Bedingungen kann der Abrechnungszeitraum verlängert werden:

https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1021/nebenkosten-welche-zeitspanne-umfasst-der-abrechnungszeitraum

LG

gufrastella


Hummingbird666 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 17:35

Hallo gufrasteller, wenn ich das richtig lese, ist es einmalig möglich, wenn sich der Vermieter an die Abrechnung der Ablesefirma anpassen muß. Das paßt in diesem Fall. Dankeeee😊