Nachbar melden bei Hausverwaltung?

schleudermaxe  03.08.2025, 14:13

Was für eine Hausverwaltung bezahlst Du denn.

Maik25640 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 14:14

Weiß nicht worum es gerade geht, die Hausverwaltung, mein Vermieter

schleudermaxe  03.08.2025, 14:15

Wenn Du die nicht bezahlst, hat sie ja auch in dieser Sache nichts mit Dir zu tun. Eigentümer und Vermieter bezahlen, lassen sich vertreten, aber nicht für solche Angelegenheiten.

Maik25640 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 17:21

Das hab ich noch nie gehört, es ist schließlich auch ein Problem für den Vermieter wenn ein Mieter ohne Erlaubnis alles und jeden filmt.

Oder im Hof einen Stuhl umher wirft.

4 Antworten

Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall gemeldet bekommen und sind dem entsprechend nachgegangen. Habt Ihr eine gute Hausverwaltung, dann kümmern die sich auch entsprechend darum.

Gerade eine Kamera aufzuhängen geht wirklich gar nicht. Und meist hat das einen anderen Hintergrund...

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Selbständig mit eigener Firma in dem Bereich.

Deinen Namen geben die nicht an den weiter. Die halten das allgemein "Nachbarn haben sich beschwert." Mach nur. Würde ich auch machen. Oder geh mal zum Sozialpsychiatrischen Dienst. Offensichtlich braucht der Hilfe. Polizei wäre auch eine Möglichkeit. Die geben alle deinen Namen nicht an den weiter.


Immofachwirt  04.08.2025, 09:40

Natürlich gibt die Hausverwaltung den Namen bei Beschwerden weiter. Allein schon um sich nicht dem Vorwurf der üblen Nachrede auszusetzen.

Hummingbird666  04.08.2025, 09:45
@Immofachwirt

Das stimmt nicht. Das machen die schon nicht, um die Sache nicht weiter auf die Spitze zu treiben. Das mußt du dir erklagen, wenn du das wissen willst. Und selbst dann gewinnst du nicht unbedingt. Kann sein, daß der Richter entscheidet, daß es keinen Anlass gibt, dies dir bekannt zu geben.

Ein Link von vielen.

https://www.promietrecht.de/Blog/Beschwerdevon-Mieternueber-anderen-Mieter-Vertraulichkeit-E2002.htm#:~:text=ihrem%20Nachbarn%20f%C3%BCrchteten.-,Hausfrieden%20gest%C3%B6rt%20%2D%20Namen%20der%20Nachbarn%20sind%20erst%20in%20einem%20R%C3%A4umungsprozess,Mieter%20einen%20Anspruch%20auf%20Auskunft.

Maik25640 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 12:31

Naja das Ding ist das das der komplex für 4 Familien ausgelegt ist, wir aber nur zu zweit hier wohnen, Er und meine Wenigkeit mit Freundin

Hummingbird666  03.08.2025, 12:33
@Maik25640

Verstehe. Aber so kann man ja nicht leben. Ich würde das auf jeden Fall angehen. Erstmal an die Hausverwaltung wenden.

Kennst Du den Spruch "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"?

Du willst, dass etwas gegen den Nachbarn unternommen wird, aber Du willst nicht namentlich auftauchen. Oder, wie ist das ansonsten zu verstehen?

Nicht bewußt bist Du Dir dabei, dass es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zum Beispiel einer Räumungsklage, Zeugen braucht. Ansonsten geht der Prozeß verloren. Wer als Zeuge benannt wird steht in den Schriftsätzen des Vermieters und die müssen dem Mieter zugestellt werden.

Wenn Du nicht genannt werden willst riskierst Du, dass der Vermieter auch nichts unternehmen wird.

Du musst das deinem Vertragspartner melden.

Wer das ist, hängt davon ab, ob der Vermieter eine Hausverwaltung mit der Verwaltung seiner Mietwohnung beauftragt hat oder nicht. Hat er dies nicht getan, musst du dich an den Vermieter wenden.

Es ist dann seine Sache, wie er die Störung beseitigt.