Vermieter zieht Kündigungsbestätigung zurück?

2 Antworten

Hat denn dein Freund im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist von 2 Monaten mit der Vermieterin vereinbart? Wenn Nein, mit welchen Grund kündigt er dann verkürzt?


Chr1ssy1999 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 18:49

Er hat normal mit 3 Monaten zum 30.6. gekündigt und angeboten auch früher zu gehen. Sie haben dann 1 Monat früher (31.5.) ausgemacht, weil sie jemanden hatte, der einzieht. Der hat dann nicht unterschrieben und sie wollte ihn dann wieder regulär raus lassen. Dann hatte sie Mitte Mai wieder jemanden, der früher einzieht und unterschrieben hat und lässt ihn (mit schriftlicher Bestätigung) früher raus, wenn er professionell streichen und sie im Letzten Monat in die Wohnung lässt, damit sie renovieren kann … er will das nicht, weil ja noch seine Möbel und so drinnen stehen … und sie drohte am 24.5. ihn wieder zum 30.6. raus zulassen und die Kaution zu behalten. „Sie widerruft dann die Kündigung zum 31.5.“

kann sie das so kurz vorm Monatsende machen?!

Gerhart  25.05.2025, 21:39
@Chr1ssy1999

Dem Grunde nach haben dein Freund und seine Vermieteri die Auflösung des Mietvertrages zum 31.05.25 vereinbart. Diese Vertragsauflösung bedarf nicht der NICHT der Schriftform, zumal der neue Mietvertrag durch den Nachmieter bereits unterschrieben wurde.

Allerdings ist die letzte Vereinbarung unter Bedingungen der Vermieterin zustande gekommen, die dein Freund nun ablehnt. Damit wäre die Vertragsauflösung obsolet, was bedeutet, der Mietvertrag wird erst zum 30.06.25 enden. Dem wiederum steht der Vertragsbeginn des Nachmieters am 1.6.25 entgegen. Wie sich die Vermieterin auch entscheidet, sie kann nicht die gleiche Mietsache an zwei von einander unabhängige Personen vermieten. Hier kann nur ein Kompromiss helfen.

Die Bedingung für den früher Auszug war auch, dass er 400€ fürs Streichen zahlen soll… und der Maler, den sie beauftragt hat soll bereits 1 Woche vor Ende der Mietlaufzeit rein und streichen …

Klare Absprache!

mein Freund will das nicht

Damit kündigt ER den ausgehandelten Vertrag.

und jetzt will sie die Bestätigung zurückziehen

Was auch ihr gutes Recht ist. Im Extremfall dürfte sie sogar Schadensersatz fordern, weil sie wegen seiner Weigerung die Wohnung nicht wie geplant übergeben kann.


Chr1ssy1999 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 18:53

Echt?? Er hat nur den Malerarbeiten zugestimmt und nicht, dass sie in der Wohnung ein- und ausgehen kann wie sie will … zusätzlich will sie, dass es professionell gestrichen wird. Als mein Freund eingezogen ist, hatte das ihr Sohn gemacht. Warum muss also mein Freund die Wohnung in einem besseren Zustand übergeben als er sie bekommen hat??

ich habe mich nach meiner Frage online weiter informiert und gelesen, dass sie das nicht einfach verlangen kann … vorallem nicht 10 Tage vor der Übergabe…

DODOsBACK  25.05.2025, 19:08
@Chr1ssy1999

Tut mir leid, dass du dich so unklar ausdrückst, ich hatte die rage anders verstanden. Und die, die meinen Beitrag hilfreich fanden, offenbar auch.

Was das Gejammer hier angeht:

Warum muss also mein Freund die Wohnung in einem besseren Zustand übergeben als er sie bekommen hat??

Das "muss" er weil er sich mit der Vermieterin darauf geeinigt hat. Würde er bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist Miete zahlen, hätte er das nicht gemusst.