Mein Sohn und ich stehen im Mietvertrag. Ich habe geheiratet und bin zu meinem Mann gezogen. Mein Sohn möchte natürlich in der Wohnung bleiben. Dafür benötigt der Vermieter eine Bürgschaft von mir. Ich werde die angeforderten Unterlagen natürlich einreichen, aber die Frage ist, ist es rechtmäßig, das ich mich schon vor einiger Zeit im neuen Heim angemeldet habe, also eine neue Meldeadresse habe?