Von 2 Wohnungstüren einfach eine davon mit einem Brett zugenagelt. Darf der Vermieter das?

1 Antwort

Das darf der Vermieter genauso wenig, wie Du das Brett wieder entfernen darfst.

Oder andersrum: Wenn sich der Vermieter erlaubt, Dir eine Tür einfach mit einem Brett zu zu nageln, dann darfst Du Dir auch erlauben, dieses Brett wieder zu entfernen.

Du hast eine Wohnung mit zwei Zugängen gemietet und das darf der Vermieter nicht einfach ändern, es sei denn, es gibt einen echten Grund dafür, z. B. ansonsten drohende Gefahr für Leib und Leben.