Wohnungssuche, soll ich auslassen dass ich nur für ein Jahr mieten will?
Hallo zusammen,
ich bin auf Wohnungssuche, aber nur für ein Jahr. Ich habe neulich viele Ablehnungen bekommen mit der Begründung, dass sie nur langfristige Mieter suchen würden. Daher frage ich mich ob ich eigentlich überhaupt meine Mietdauer erwähnen sollte und ob es nicht zweckmäßiger wäre, vage zu bleiben und dann nach dem Jahr zu kündigen? Das ist schließlich mein gutes Recht solange der Mietvertrag monatlich ausgelegt ist. Hat jemand Erfahrung hier oder eine Meinung dazu?
3 Antworten
Das würde ich verschweigen. Achte halt nur darauf, dass du keinen Mietvertrag mit Mindestmietzeit oder Kündigungsausschluss unterschreibst.
Also ich miete aktuell eine Wohnung, da wurde ich nie gefragt, wie lange ich mieten will, und dazu steht nichts Besonderes im Mietvertrag. Aber der Vermieter ist jung und nicht so abgehärtet, vielleicht deswegen 🤷♀️
Sofern der gegenseitige Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer von bis zu 4 Jahren nicht vereinbart ist, gilt für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Vertragstreue hat mit "abgehärtet" nichts zu tun.
Ist für den Vermieter blöd - der ist eher an langfristigen Mietern interessiert. Also würde ich es nicht offen legen, sonst kannst du dir Nachteile einhandeln. Mietvertrag gut kontrollieren, ob da nicht ein Fallstrick versteckt ist.
@norbert62
Die Offenlegung erfolgt duch Angabe in der Selbstauskunft, die dann in den Mietvertrag übernommen wird, sofern der Bewerber infrage kommt.
Ich würde die Wahrheit sagen, dann kann der Vermieter auf dich zukommen, der auch nur kurzfristig vermieten will.
Die andere Möglichkeit ist, eine möbilierte Wohnung zu mieten, dann kannst du jederzeit raus.
Und ersparst dir Möbelneukauf und Möbelumzugskosten.
Viel Erfolg :-))
Mieter einer möblierten Wohnung haben eingeschränkten Kündigungsschutz und keinen Anspruch auf die Sozialklausel (§ 574 BGB). Das bedeutet, dass der Vermieter unter Umständen ohne Angabe von Gründen mit einer verkürzten Frist kündigen kann, besonders wenn es sich um möblierten Wohnraum in der eigenen Wohnung des Vermieters handelt. Allerdings gelten für möblierte Wohnungen grundsätzlich die gleichen Kündigungsfristen wie für unmöblierte Wohnungen, wenn es sich nicht um eine Vermietung innerhalb der eigenen Wohnung des Vermieters handelt.
Ich danke dir für die Richtigstellung. :-)) Da hab ich ja was total Falsches in Erinnerung gehabt.
Einfältige Vermieter mit zuviel Zeit akkzeptieren das, während erfahrene Profis sich solche aufwendige Vermietung klug ersparen, indem längerfrsitge Verträge unter gegenseitigem Verzicht auf das ordenliche Kündgiungsrecht für die Dauer bis zu max. 4 Jahren geschloissen werden.