Mietvertrag – die meistgelesenen Beiträge

Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?

Hallo zusammen,

heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.

Vor knapp 5 Jahren war ich dort eingezogen. Die Wohnung befand sich zwar in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand, war dafür aber für eine spottbillige Monatsmiete zu haben. Sogar eine Küche war dabei. Für die erste eigene Wohnung top.

Es war in der Wohnung keine einzige Wand weiß, alles war dreckig, die Fußleisten teils kaputt, Laminat abgenutzt ohne Ende und es befand sich eine zwar funktionierende, aber ekelhaft heruntergekommene Küchenzeile samt E-Geräte in der Wohnung. Laut Vermieter hieß es, die Wohnung solle eigentlich renoviert werden, wenn ich aber jetzt dort einziehen möchte würde es bis zu meinem Auszug aufgeschoben werden.

Also habe ich damals etwas Zeit investiert und mir die Wohnung etwas frisch gemacht, um die folgenden Jahre dort gemütlich zu verbringen.

Nun, 5 Jahre später, ziehe ich aus und die Wohnung, die schon vor 5 Jahren renovierungsbedürftig war, wird wieder nicht renoviert sondern direkt neu vermietet. Heute war die Übergabe.

Die Wohnung ist frisch gestrichen, Fußleisten neu lackiert, Besenrein und die Küche sauber und ebenfalls etwas aufgefrischt.

Die einzigen verbleibenden Mängel: Der Laminat weist Schäden auf, der Putz fällt teilweise von der Decke (ebenfalls größtenteils von mir im Vorfeld nochmal geflickt), Waschbecken hat einen kleinen Sprung und es ist alles sehr abgenutzt. Alles Schäden die schon vor 5 Jahren bestanden aber alles in allem in eine besseren Zustand als ich sie über kommen habe.

Nun war heute die Übergabe und der Vermieter tut so, als wären die Schäden und der allgemeine Zustand der Wohnung vor 5 Jahren überhaupt nicht bekannt gewesen.

Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass die Schäden schon bei meiner Übernahme der Wohnung bestanden sagte er bloß, das dies dann ja im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen wird und er es abgleichen wird.

Der Witz daran: Ein Übergabeprotokoll zum Einzug existiert überhaupt nicht.

Denn die Übergabe damals lief wie folgt ab - Mietvertrag wurde mir per Post zugeschickt, ich sollte ihn unterschrieben zurück schicken. Daraufhin habe ich die Schlüssel ebenfalls per Post zugeschickt bekommen und konnte einziehen. Ich habe den Vermieter vor dem heutigen Tage noch nie gesehen. Und ich habe das Gefühl, dass er seine Vermietete Wohnung ebenfalls noch nie gesehen hat.

Langer Text, kurze Frage: Kann der Vermieter mir nun tatsächlich trotz fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll die aufgezählten Schäden in Rechnung stellen bzw. die Rückzahlung der Kaution dadurch verweigern?

Liebe Grüße

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Wie lange braucht ein Makler, um nach einer Besichtigung zu antworten?

Guten Abend.

Ich habe mich am vergangenen Dienstag um eine Wohnung beworben und 30 Minuten später einen Anruf erhalten, dass ich sie gerne am Donnerstag besichtigen kann. Die Wohnung ist scheinbar sehr begehrt, deswegen hat der Makler die Wohnung auch nach nicht einmal 2 Stunden wieder rausgenommen. Nach der Besichtigung, hat der Makler gefragt, wie wir verbleiben sollen. Ich meinte, dass mir die Wohnung super gefällt und daraufhin meinte er, dass ich doch am nächsten Morgen bescheid geben soll, ob ich prinzipiell die Wohnung mieten will.

Am nächsten Tag (Freitag) schrieb ich die Mail, da er telefonisch nicht erreichbar war, dass ich die Wohnung sehr gerne mieten möchte. Kurz darauf schickte er mir Unterlagen, die ich ausfüllen sollte, darunter auch eine Reservierungsvereinbarung, welche aber vom Makler selbst noch nicht unterschrieben war. All meine Dokumente sollte ich in per Mail ebenso abschicken. Dies habe ich Freitag abends gemacht. Nun haben wir Dienstag Abend und ich habe bisher noch nichts gehört. Da aber dazwischen Wochenende war, sind erst 2 Werktage vergangen.

Meint ihr, dass ich zu ungeduldig bin, oder sollte man einem Makler doch noch mehr Zeit lassen?

Vielen Dank! :)

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Sozialwohnung ohne WBS?

Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen.

Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten)

Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen.

Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Eltern können die Bürgschaft für die Wohnung nicht unterschreiben, was kann ich tun?

Hallo Leute! Ich habe ein ziemliches Problem.

Ich fange bald an zu studieren und suche deswegen zurzeit eine Wohnung oder ein Wg-Zimmer. Es scheitert jedoch immer daran, dass von meinen Eltern eine Bürgschaft zu der Kaution verlangt wird zusätzlich Gehaltsnachweise.

Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann. Bei meiner Mutter ist es so, dass sie von ihrer Arbeitgeberin keinen Vertrag erhalten hat, obwohl sie dort bereits zwei Jahre arbeitet. Selbst wenn sie unterschreibt, das Einkommen für eine Bürgschaft hat nicht.

Bei zwei Wohnungen habe ich den Vermietern den Vorschlag gemacht, ob es auch mit der Bank ginge. Daraufhin wurde ich abgelehnt und sogar blockiert. Freunde und Verwandte habe ich nicht, die das Einkommen hätten, außerdem geht man damit auch ein Risiko ein und das will ich anderen nicht antun…

Während des Studiums besteht mein Einkommen aus Bafög, Kindergeld, Unterhalt und ggf. ein Mini-Job. Das Geld für eine Kaution habe ich auch bereits zur Seite gelegt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich bin momentan echt verwirrt, da ich ja zum ersten Mal ausziehe.

-Was kann ich anstelle von meinen Eltern als Bürge eintragen? (Kann ich einen Kredit bei einer Bank aufmachen und die Bank eintragen bzw. Eine Versicherung?

Ich muss mir sowieso einen Studienkredit anlegen. Könnte ich das vielleicht miteinander verbinden?

-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei solchen Dingen?

Vielen vielen Dank, wer bis dahin gelesen hat <3

Studium, Umzug, Ausbildung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Bankkredit, Bürgschaft, Studienkredit, Wohnungssuche, WG-Zimmer

Küchenkauf / Wohnung nicht fertig?

Hallo,

da ich keine passende Antwort auf dieses Thema im gesamten Internet finde, muss ich selbst eine Frage stellen.

Unsere Situation: Mein Verlobter und ich beziehen zum 01.04.2023 eine Neubauwohnung. Diese haben wir monatelang mit viel Freude geplant und eingerichtet. Für die Küche sind wir in ein kleines Küchenstudio gegangen auf Empfehlung von Verwandten und Freunden. Dort haben wir alles geplant und waren sehr zufrieden. Da dies unsere erste geplante Küche ist und auch meine erste Wohnung haben wir uns auf die Erfahrung anderer verlassen. Das Küchenstudio schlug uns den Liefertermin am 29.03 und den Montagetermin am 30.03 vor, wir spekulierten alle dass die Wohnung bis dahin bestimmt fertig sei.

Mein Verlobter rief bei der Hausverwaltung an und fragt ob dies in Ordnung wäre. Dort versicherte uns eine Dame (leider nur mündlich) zu dass, es kein Problem wäre.

Als wir heute nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen wollten (weil wir bisher keinen Schlüssel bekommen haben) ob das klappt mit dem Liefer- und Montagetermin, meinten sie plötzlich das dass überhaupt nicht in Frage kommen würde das die Wohnung noch nicht fertig ist und die Übergabe erst am 1.4 erfolgt. Dass wir eine Fehlinformation bekommen haben und es unmöglich ist….

Als wir im Küchenstudio nachgefragt haben was wir jetzt machen sollen, waren die natürlich auch sehr verärgert über die Hausverwaltung aber sie könnten da nichts mehr machen außer den Termin verschieben. Damit fallen aber Kosten für uns um rund 600€ an zuzüglich Lagerkosten pro 20€ am Tag. Dies bedeutet dass wir insgesamt 1000€ bezahlen müssten?!

Wir fühlen uns von jeder Seite im Stich gelassen, weil wir uns auf Worte anderer Leute verlassen haben.

Wer hat denn da nun Mist gebaut ? Wer hat Schuld ? Im Grunde hat die Dame von der Hausverwaltung alles vermasselt, hätten die uns gesagt vor dem 1.4 kommt niemand rein hätten wir keinen früheren Liefertermin zugesagt.

Hat jemand etwas Ähnliches erlebt und kann einen guten Rat geben ? Gibt es da irgendwelche Rechtsgrundlagen ?

Wir sind echt traurig und verzweifelt da wir sowieso schon so viel Geld ausgegeben haben und wir diese 1000€ definitiv nicht so schnell bezahlen können.

LG

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Einzug, Neubauwohnung

Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

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Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Stellplatz

Mündliche zusage?

Hallo,

Wir haben uns eine Wohnung angesehen und das Gespräch lief wirklich gut. Wir hatten viel smalltalk und am Ende von der Besichtigung meinte der Vermieter wir hätten einen guten Eindruck hinterlassen. Am Abend meldete er sich und hat uns zugesagt, dass wir die Wohnung bekommen. Natürlich haben wir uns gefreut... bis vorhin. Von meiner besten Freundin die Nachbarin sucht ebenfalls eine Wohnung, dass hatte sie erwähnt. Ebenfalls eine 4 Raum Wohnung. Als sie meinte das die Wohnung genau gegenüber von ihr wäre bin ich stutzig geworden. Das war nämlich genau die Straße wo wir uns letzten Freitag die Wohnung angeguckt & auch die Zusage bekommen haben. Als meine Freundin ihre Nachbarin nach der Straße fragte, war diese ebenfalls identisch... und nein in dem Haus sind keine anderen Wohnungen frei bis auf diese. Nun ist die Freude dahin und der Frust natürlich groß.... warum sollte ein Vermieter trotz einer Zusage noch andere Interessenten reinlassen? Er meinte selber die Wohnung steht seit Oktober leer und umso früher umso besser. Wir sind ihm entgegen gekommen und würden sogar einen Monat doppelt Miete bezahlen. Er meinte sogar wir können unsere alte Wohnung schon kündigen...( was ich selbstverständlich noch nicht getan habe, weil ich den Mietvertrag erst nächste Woche irgendwann bekommen soll. Er meinte er würde sich melden). Wie bindend sind mündliche Zusagen? Warum lässt er noch andere Interessenten rein? Obwohl er selber meinte er müsse sehr lange fahren hierher? Er hätte statt die rein zu lassen uns ja den Vertrag geben können? Dann müsste er nicht doppelt fahren.... Danke fürs lesen...

Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Wohnungssuche

Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag