Hund erlaubt, nach seinem Tod will der Vermieter keinen neuen Hund - ist das recht?
Vielleicht weiß hier jemand Folgendes:
Im Mietvertrag steht: Hund namens so und so erlaubt.
Nach einigen Jahren ist der Hund verstorben.
Der Mieter will sich einen neuen Hund holen und fragt den Vermieter, ob das ok ist.
Der Vermieter gibt die Erlaubis für einen Hund nicht.
Gibt es da nicht so was wie ein Gewohnheitsrecht? D.h. wenn der Mieter die Erlaubnis einmal hatte, dann gilt die Erlaubnis auch für später. Gibt es so was?
Müßte man dann zum Anwalt? oder einfach einen Hund anschafen und Ärger mit dem Vermieter oder Rausschmiss in Kauf nehmen?