Gleichzeitig Bezug von Wohngeld und Wohnberechtigungsschein möglich?

1 Antwort

Könnte ich denn eine Wohnung, die einen Wohnberechtigungsschein erfordert mieten und gleichzeitig Wohngeld erhalten?

Da Du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög hast, kannst Du Wohngeld beantragen und auch bewilligt bekommen. Allerdings musst Du eine Voraussetzung erfüllen . Du musst mindestens 80% Deines Bedarfes nach SGB II / Hartz IV selbst erwirtschaften. Bedeutet 80% Deiner Kosten der Unterkunft + des jeweils gültigen Regelsatzes noch 449 Euro ( ab Januar dann 502 Euro ) + Deines Krankenversichertenbeitrags .

Ja und auch Mieter einer Sozialwohnung können Wohngeld erhalten.